Geld-Geschenke vom Bund

von Redaktion

Berlin – Die Idee ist theoretisch einfach, praktisch aber kompliziert. Das Bundeszentralamt für Steuern, eine Behörde des Bundes in Bonn, hat bereits die Steuer-Identifikationsnummern aller Bürger. Zusätzlich braucht es die individuellen Kontonummern, um beides miteinander zu verknüpfen. Dann könnte die Regierung allen beispielsweise einen Ausgleichsbetrag überweisen, um die hohen Energiekosten abzufedern. Auch Zahlungen an bestimmte Gruppen, etwa Privathaushalte mit kleinen und mittleren Einkommen, sind grundsätzlich möglich. Doch funktioniert der „Direktauszahlungsmechanismus“ – oder funktioniert er nicht?

Das neue Verfahren sei „technisch ausgereift und getestet“, schreibt das Bundeszentralamt. Wenn der Bundestag beschließe, Geld zu überweisen, könne es sofort losgehen. Und Staatssekretär Michael Schrodi (SPD) vom Bundesfinanzministerium erklärt: „Bis zu fünf Millionen Auszahlungen sind pro Tag möglich.“

Klingt gut, doch der grüne Bundestagsabgeordnete Moritz Heuberger hat Zweifel: „Theoretisch ist der Mechanismus einsetzbar, praktisch kommt das Finanzministerium aber nicht in die Gänge.“ Auch Linken-Politiker Christian Görke moniert: „Es fehlen immer noch die meisten Kontonummern.“ Um den Mangel zu beheben, fordert er SPD-Finanzminister Lars Klingbeil auf, endlich das dafür nötige Gesetz auf den Weg zu bringen. Gleichzeitig mutmaßt Görke, Vorsitzender des Finanzausschusses im Bundestag: „Offensichtlich will man den Mechanismus aus haushälterischen Gründen gar nicht haben.“ Denn eine Überweisung an alle kann schnell sehr teuer werden. Erhielten die knapp 84 Millionen Einwohner jeweils 300 Euro Energiegeld, kostete das gut 25 Milliarden Euro – Geld, das Klingbeil in seinem Haushalt eigentlich nicht hat.

Das Finanzministerium lässt die Kritik der Opposition nicht gelten. Mittlerweile seien für rund 19 Prozent der Bevölkerung die Kontonummern beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert. Die meisten haben die Familienkassen der Jobcenter übermittelt – dafür gibt es eine gesetzliche Grundlage. Ein weiteres Gesetz, etwa für die Kontonummern, die bei den Finanzämtern der Bundesländer oder der Rentenversicherung liegen, sei aber nicht nötig, heißt es. Laut Finanzministerium können ja alle Bundesbürger ihre IBAN-Kontonummern selbst dem Zentralamt melden, indem sie zum Beispiel das Elster-Programm nutzen, mit welchem sie ihre Steuererklärungen abgeben. Auf Wunsch der Kontoinhaber würden auch die Hausbanken die IBAN-Nummer an das Zentralamt weiterreichen.

Im Übrigen, argumentiert die Behörde, sei es auch besser, wenn die Leute selbst die richtige IBAN mitteilten. Denn viele hätten mehrere Konten. Das Amt könne nicht entscheiden, welches jeweils das richtige sei. Unter dem Strich steht das Finanzministerium auf dem Standpunkt, dass das vermeintliche Problem gar keines sei. Wenn die Regierung erst einmal grundsätzlich beschließe, Geld zu überweisen, würden sich sowieso alle rasch aus Eigeninteresse darum kümmern, dass das Zentralamt für Steuern ihre richtige Kontoverbindung kenne. von Hannes Koch

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