Kassen zahlen Bonus

von Redaktion

Wer an einem Volkslauf teilnimmt oder Mitglied im Fitness-Studio ist, bekommt mitunter eine Belohnung von seiner Krankenkasse. © Felix Hörhager/dpa

Wie wäre es mit 10 Euro für den abendlichen Spaziergang? Oder 5 Euro für die Grippeimpfung? Die Bonusprogramme der Krankenkasse bringen bares Geld, wenn man in seine Gesundheit investiert.

Bonusprogramme: Jede Krankenkasse hat ein oder auch mehrere Bonusprogramme, an denen Versicherte teilnehmen können. Über die Programme belohnen die Kassen gesundheitsbewusstes Verhalten und sportliche Aktivitäten. Boni gibt es oft für Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen, gesunde Blutdruckwerte, die Mitgliedschaft in Sportvereinen oder Fitness-Studios, absolvierte Sportabzeichen, die Teilnahme an Gesundheitskursen, die die Kassen sponsern, oder auch den Nachweis einer bestimmten Schrittzahl pro Tag. Für manche Boni muss man auch gar nichts tun: Wer einen gesunden Body-Mass-Index nachweisen kann, erhält auch dafür oftmals eine Belohnung. Meist gibt es je nach Kasse zwischen 5 und 10 Euro, seltener bis zu 50 Euro pro Einzel-Maßnahme. Jede Kasse hat ihr eigenes, individuelles Programm zusammengestellt.

Prämien: Die Kassen gewähren entweder Geldprämien oder Zuschüsse. Letztere können Versicherte in der Regel für die Anschaffung von Sportgeräten und Fitnessausstattung oder für Gesundheitsmaßnahmen wie eine Zahnreinigung verwenden. Oftmals gibt es bei der Zuschussvariante mehr Geld, als wenn man sich die Boni in Bargeld auszahlen lässt. Bei den meisten Kassen ist die Geldprämie auf rund 200 Euro im Jahr begrenzt. Zuschüsse können dagegen auch 500 Euro im Jahr betragen wie bei der DAK oder 400 Euro wie bei der Techniker Krankenkasse (TK). Bei der hkk gibt es zum Beispiel bis zu 280 Euro Zuschuss für einen Fitness-Tracker. Auch Startgebühren für Wettbewerbe werden häufig bezuschusst.

Zielgruppe: „Bonusprogramme können durchaus attraktive Vorteile für Versicherte bringen“, sagt Julika Unger, Gesundheitsexpertin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Gerade junge und gesunde Leute, die sportlich sehr aktiv sind, können durchaus in größerem Umfang finanziell profitieren. Auch für Familien kann sich eine Teilnahme lohnen, weil gleich alle Familienmitglieder – Kinder eingeschlossen – Boni sammeln können. Ältere Versicherte mit chronischen Erkrankungen haben es hingegen schwerer, hohe Boni zu sammeln. Denn sie sind möglicherweise nicht in der Lage, intensiv Sport zu treiben. Allerdings können auch sie sich über absolvierte Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen eine Geldprämie sichern.

Frist: Ein Bonusjahr entspricht oft einem Kalenderjahr von 1. Januar bis 31. Dezember. In diesem Zeitraum sammeln Versicherte Nachweise ihrer Gesundheitsaktivitäten und reichen sie bei ihrer Krankenkasse ein. „Dafür haben sie in der Regel bis zum 31. März des Folgejahres Zeit. Sonst verfallen die Boni“, sagt Verbraucherschützerin Unger. Es gibt aber auch zahlreiche davon abweichende Regelungen. So können Boni manchmal auch noch über einen längeren Zeitraum eingereicht werden, etwa bis zum 31. Dezember des Folgejahres oder sogar darüber hinaus. Oftmals hat man mit der Einlösung des Zuschusses für Gesundheitsmaßnahmen mehr Zeit. Und nicht zuletzt startet bei einigen Kassen das Bonusjahr mit Teilnahmebeginn.

Steuern: Bonusleistungen, die über 150 Euro im Jahr hinausgehen, können steuerlich relevant sein. Das ist dann der Fall, wenn das Finanzamt diese als Beitragsrückerstattung einstuft, etwa wenn es sich bei dem Betrag um die Belohnung von Gesundheitsmaßnahmen handelt, die die Kassen im Rahmen ihrer Basisversorgung finanzieren, etwa die Teilnahme an einer Krebsvorsorgeuntersuchung. Dann wird der Betrag, der über die 150 Euro hinausgeht, auf die Sonderausgaben – also die absetzbaren Krankenversicherungsbeiträge – angerechnet. Bonusleistungen etwa für die Mitgliedschaft in einem Fitness-Studio, für die Versicherte einen Beitrag bezahlt haben, gelten als echte Bonusleistungen und sind davon unberührt.

Weitere Informationen

Ein mehrseitiges Dossier zum Thema „Bonusprogramme“ gibt es kostenlos per E-Mail von: ratgeber@biallo.de

Artikel 5 von 5