Telekomanbieter wollen ihre Kunden gern zum Bleiben überreden. © Scheurer, dpa
Wer seinen Mobilfunkvertrag kündigt, muss danach nicht noch einmal beim Anbieter anrufen. Darauf weisen die Verbraucherzentralen hin. Trotzdem verunsicherten manche Telekommunikationsunternehmen ihre scheidenden Kunden mit Rückrufbitten. Solche Aufforderungen seien aber in der Regel reine Werbemaßnahmen. Notwendig für eine wirksame Kündigung sei ein Rückruf nicht. Das ist auch schon gerichtlich festgestellt worden (Landgericht Kiel, Az.: 14 HKO 42/20).