Krankenkasse muss bei E-Akte helfen

von Redaktion

Nicht jeder kommt mit dem Zugang zu seiner Patientenakte allein zurecht. © dpa

Wer Fragen zur elektronischen Patientenakte (ePA) hat, erhält Unterstützung. Gesetzlich Versicherte können sich dafür an ihre Krankenkasse wenden. Das gilt auch, wenn man Probleme beim Einrichten der App oder beim Verwalten der ePA hat – etwa, wenn man Akten löschen oder Funktionen widersprechen will. Oder wenn man wissen will, wer wann auf die ePA zugegriffen hat.

Die Krankenkassen sind nämlich gesetzlich dazu verpflichtet, eine ePA-Ombudsstelle einzurichten, so die Verbraucherzentrale Hamburg. Die Ombudsstelle muss auch helfen, wenn man den Zugriff auf Inhalte für bestimmte Praxen, Krankenhäuser oder Apotheken einschränken will. Wichtig: Die Ombudsstellen können die ePA nicht einsehen. Auch die Krankenkasse selbst hat keinen Zugriff auf die Inhalte. Arztbriefe oder Befunde können dort also nicht gelesen werden.

Doch diese Unterstützung scheinen viele Versicherte nicht zu kennen. Darauf lässt zumindest eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Verbraucherschützer schließen. Auf die Frage, ob die Versicherten wissen, dass es bei ihrer Krankenkasse eine ePA-Ombudsstelle gibt, antworteten rund drei Viertel mit Nein (76 Prozent). Besonders gering war die Bekanntheit bei älteren Menschen. Daher haben die Verbraucherschützer auf ihrer Internetseite eine Übersicht zu ausgewählten Ombudsstellen veröffentlicht (www.vzhh.de).

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