Elterngeld: Oft ist viel mehr drin

von Redaktion

Elternglück ist nicht zu beziffern. Dennoch brauchen junge Familien einen finanziellen Ausgleich, wenn zum Beispiel ein Gehalt vorläufig wegfällt. © photobac, smarterpix

Die Sparzwänge im Bundeshaushalt machen auch vor Familienleistungen nicht halt: Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) prüft Einsparungen beim Elterngeld – obwohl Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag eigentlich eine Anhebung der seit 2007 unverändert hohen Leistung versprochen hatten. Noch ist unklar, wo gespart werden könnte. Im Gespräch ist die Bezugsdauer, auch könnten Eltern in Zukunft weniger als die bislang gültigen 65 Prozent des Netto-Einkommens erhalten, auch der Partnerschaftsbonus steht auf dem Prüfstand.

Unabhängig davon können viele das Elterngeld sehr viel besser nutzen als bisher. „Viele Eltern entscheiden sich einfach für das klassische Basiselterngeld. Je nach geplantem Wiedereinstieg in den Job und Teilzeitgehalt kann Elterngeld Plus oder eine Kombination mit dem Basiselterngeld Familien insgesamt mehrere tausend Euro mehr bringen“, erklärt Britta Schön, Expertin für Recht beim Geldratgeber-Portal „Finanztip“.

Wer Elterngeld bekommt

Elterngeld beantragen können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenso wie Beamte, Selbstständige und Erwerbslose. Ein Elternteil, der vor der Geburt des Kindes kein Einkommen hatte oder bei dem keines wegfällt, weil er nach der Geburt in unverändertem Umfang in Teilzeit arbeitet, bekommt den Mindestbetrag von 300 Euro.

Ein Elternteil, dessen Einkommen vor der Geburt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben mehr als 2770 Euro betrug, bekommt den Höchstbetrag von 1800 Euro. Paare und Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 175.000 Euro haben keinen Anspruch auf Elterngeld.

Welche Varianten es gibt

Das Basiselterngeld wird nach der Geburt des Kindes für maximal 14 Monate ausgezahlt, wobei sich beide Elternteile die Monate untereinander aufteilen können. Ein Elternteil kann maximal zwölf Monate Basiselterngeld bekommen. Voraussetzung für die beiden zusätzlichen „Partnermonate“ ist, dass mindestens einer der Elternteile in zwei Lebensmonaten nach der Geburt weniger Einkommen hat als davor. Alleinerziehende können die 14 Monate Basis-elterngeld auch allein beziehen.

Das Elterngeld Plus können Eltern doppelt so lange beziehen wie das Basiselterngeld – allerdings halbiert sich die Leistung, wenn beide Partner in dem Zeitraum nicht arbeiten. Wenn ein Elternteil jedoch nach der Geburt in Teilzeit arbeitet, kann das monatliche Elterngeld Plus genauso hoch sein wie das monatliche Basiselterngeld mit Teilzeit-Einkommen. Trotzdem kann das Elterngeld Plus doppelt so lange bezogen werden.

Mit dem Partnerschaftsbonus können Eltern zwei bis vier zusätzliche Elterngeld-Plus-Monate sammeln, wenn beide Partner den Bonus gleichzeitig nutzen und in Teilzeit arbeiten. Er unterstützt Eltern, die sich ihre familiären und beruflichen Aufgaben partnerschaftlich aufteilen oder ihr Kind getrennt erziehen.

Optimale Gestaltung

„Finanztip“-Expertin Britta Schön erklärt, welche große finanziellen Unterschiede die einzelnen Varianten ausmachen können.

Fall 1: Besonders groß kann die Differenz werden, wenn Eltern während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten. Bei einem Nettogehalt von 2200 Euro und einem Wiedereinstieg in den Job nach sechs Monaten mit einem Teilzeit-Netto von 1100 Euro, lohnt sich Elterngeld Plus von Beginn an deutlich mehr. Der Vorteil liegt in diesem Fall bei rund 4300 Euro mehr gegenüber dem reinen Basiselterngeld.

Fall 2: „In anderen Fällen kann sich eine Kombination beider Modelle lohnen“, so Schön. Bei einem Nettogehalt von 2200 Euro vor Geburt des Kindes und einem Teilzeit-Netto von 1500 Euro sechs Monate nach der Geburt lohnt es sich, erst Basiselterngeld und ab dem Jobeinstieg Elterngeld Plus zu beantragen. Mit der Wechsel-Variante fährt die Familie am besten: 14.040 Euro erhält sie so insgesamt (Monat 1–6 Basis, danach Plus). Zum Vergleich: Das sind rund 2700 Euro mehr als beim Basiselterngeld und rund 1600 Euro mehr als beim Elterngeld Plus.

Fall 3: Liegt das Nettogehalt vor der Geburt bei 2800 Euro und ein Elternteil plant keinen Wiedereinsteig in den Job, machen Elterngeld oder Elterngeld Plus finanziell keinen Unterschied. Mit Basiselterngeld gibt es 1800 Euro für zwölf Monate (gesamt 21.600 Euro) – mit Elterngeld Plus 900 Euro für 24 Monate (gesamt ebenfalls 21.600 Euro). Das ist der Elterngeldhöchstsatz. Wer Unterstützung über einen längeren Zeitraum möchte, kann Elterngeld Plus nutzen, ohne in der Summe weniger zu bekommen.

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