Wer in Deutschland Rentenpunkte gesammelt hat, muss deswegen noch lange nicht in Deutschland bleiben, um die Rente zu bekommen. Wer auswandert, erhält das Geld auch dort. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) überweist derzeit nach eigenen Angaben an mehr als 1,7 Millionen Ruheständler im Ausland Rente. Dabei handelt es sich nicht nur um Auswanderer, sondern auch um Menschen aus dem Ausland, die eine Zeitlang in Deutschland gearbeitet und sich Rentenpunkte erarbeitet haben. Aber wie und wo beantragt man eine solche Rente?
Wer in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem Land lebt, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, kann seinen Rentenantrag bei der Rentenversicherung des Landes stellen, in dem er wohnt. Der Antrag wird dann automatisch weitergeleitet. Ein doppelter Rentenantrag ist auch dann nicht nötig, wenn sowohl in Deutschland als auch im Abkommensstaat Rentenansprüche erworben wurden.
Wer in Deutschland gearbeitet hat und außerhalb eines Mitglieds- oder Abkommensstaates lebt, muss seinen Rentenantrag selbst bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Das geht online auf der Website der DRV. Alternativ kann der Anspruch auch bei einem deutschen Konsulat oder der Botschaft geltend gemacht werden. Übrige Rentenansprüche müssen zusätzlich bei der Rentenversicherung des jeweiligen Landes beantragt werden.
■ Lebensnachweis einmal im Jahr fällig
Wichtig: Im Ausland lebende Ruheständler, müssen einmal im Jahr einen sogenannten Lebensnachweis erbringen. Mit einigen EU-Mitgliedstaaten und etwa Australien erfolgt dafür automatisch ein digitaler Austausch der Daten. Wo das nicht der Fall ist, müssen Rentner den Lebensnachweis selbst erbringen. Dazu erhalten sie einmal jährlich vom Renten-Service das Formular „Lebensbescheinigung“, das ausgefüllt zurückgeschickt werden muss.