Schriftgröße
Zeilenabstand
6. Juni 2026
Kursgewinne an der Börse sind zu einem Teil steuerfrei. Freistellungsaufträge verhindern, dass zu viel Geld ans Finanzamt fließt. © Spencer Platt/Getty Images via AFP
Dividendenausschüttungen oder Kursgewinne freuen die Anleger, doch sie sind nur in begrenztem Umfang steuerfrei. Die gesetzliche Freis
Dieser Artikel (ID: 2518310) ist am 06.06.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).