Vorsicht bei Horoskop-Webseiten: Viele Nutzer berichten von unerwarteten Rechnungen und Inkassoschreiben. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer unerwartet eine Rechnung oder ein Inkassoschreiben wegen eines angeblich abgeschlossenen Abos für Horoskop-Webseiten erhält, sollte nicht vorschnell zahlen. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland rät stattdessen, erst einmal alles sorgfältig zu prüfen und sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Grundsätzlich stellt sich bei solchen Online-Angeboten immer die Frage, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist, erklärt das EVZ. Nach EU-Recht muss klar erkennbar sein, wenn ein Klick eine Zahlungspflicht auslöst. Außerdem bedeute ein Inkassoschreiben nicht automatisch, dass eine Forderung auch berechtigt ist. Das EVZ rät:
Gibt es kein Weiterkommen, lässt sich ein Beratungstermin buchen: www.verbraucherzentrale.bayern/beratung-by/ online-terminbuchung.