RECHT

Wer das Kindergeld bekommt

von Redaktion

Betreuen beide Eltern den Nachwuchs, müssen sie sich das Kindergeld teilen. © Michael Gstettenbauer/Imago

Das Betreuungsmodell für Trennungskinder, bei der das Kind theoretisch im Wechsel zu fast gleichen Teilen mal von der Mutter, mal vom Vater betreut wird, funktioniert praktisch nicht immer reibungslos. Gibt es Streit, landet der oft auch vor Gericht. Meist geht es dabei ums Geld. Auf einen Fall weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Vor dem Oberlandesgericht Celle ging es unter getrennt lebenden Eltern um die Aufteilung des Kindergeldes. Im konkreten Fall (Az: 17 UF 52/25) hatten sich die Eltern nach ihrer Trennung die Betreuung der beiden älteren Kinder über rund eineinhalb Jahre geteilt, während das jüngste Kind bei der Mutter lebte. Die Mutter bezog das Kindergeld vollständig, der Vater verlangte später einen Anteil zurück. Das Gericht gab ihm weitgehend Recht: Bei gleichmäßiger Betreuung steht beiden Eltern ein Anteil am Kindergeld zu. Konkret bedeutete das, dass der auf die Betreuung entfallende Anteil des Kindergeldes zwischen den Eltern geteilt wurde. Der Vater erhielt daher ein Viertel des Betrags für den relevanten Zeitraum. Entscheidend sei allein die tatsächliche Betreuung, nicht, ob zusätzlich Unterhalt gezahlt werde, so die Richter.

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