Ein Studium ist für viele immer noch ein Privileg. Denn die Kosten sind hoch und die staatliche Unterstützung reicht meistens nicht aus. © Jan Woitas/dpa
Bedarf
Eltern sind verpflichtet, ihrem Nachwuchs die Erstausbildung zu finanzieren – auch ein Studium. Laut dem Unterhaltssatz der Düsseldorfer Tabelle liegt der Bedarf für ein volljähriges, unverheiratetes Kind, das auswärts studiert und wohnt, bei durchschnittlich 990 Euro im Monat. Die Kosten für ein fünfjähriges Studium summieren sich so auf rund 60.000 Euro. Noch deutlich teurer wird es, wenn der Nachwuchs länger für den Abschluss braucht und eine hohe Miete zahlen muss, wie das in und um München der Fall ist.
Steuer
Führen Studenten einen eigenen Haushalt, können Eltern den Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 1200 Euro steuerlich geltend machen. Die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung des Nachwuchses mindern als Sonderausgaben die Steuerlast. Besteht kein Anspruch auf Kindergeld mehr, berücksichtigt der Fiskus die finanzielle Unterstützung studierender Kinder nur eingeschränkt als außergewöhnliche Belastung. Vorausgesetzt, diese sind bedüftig. Ihr Vermögen darf 15.500 Euro nicht übersteigen.
Bafög
BaföG bekommen nur 11,4 Prozent, ein Stipendium 2,4 Prozent. „Ein erfolgreiches Studium hängt damit stark vom Vermögen und Wohlwollen der Eltern ab oder von der Möglichkeit, neben dem Studium zu arbeiten”, zieht das Centrum für Hochschulentwicklung Bilanz. Die Zahl der Bafög-Empfänger ist seit Jahren rückläufig. 2024 erhielten nur 326.000 die geförderte Finanzspritze: im Schnitt 657 Euro im Monat. In einigen Unistädten reicht das gerade für die Miete. Der BaföG-Höchstsatz von 992 Euro sieht aber nur eine Wohnkostenpauschale von 380 Euro vor. Der Grundbedarf wird mit 475 Euro monatlich veranschlagt – weniger als in der Grundsicherung. Das deutsche Studierendenwerk fordert deshalb eine schnelle Reform und Anhebung der Sätze.
Wohnen
Wohnen ist finanziell der dickste Brocken, den es zu bewältigen gilt. Da lohnt sich Sparen am meisten.
Studentenwohnheim: Teilmöblierte Zimmer kosten im Schnitt 300 Euro warm und sind damit günstiger als am freien Wohnungsmarkt. Doch es gibt zu wenig Plätze. Nur wer sich früh bewirbt, hat Chancen. Zum Teil ist eine Bewerbung beim zuständigen Studierendenwerk schon vor der Zusage der Uni möglich. Auch private Träger, Vereine, Kirchen und Verbindungen bieten günstige Zimmer an. Studierende sollten aber hinterfragen, welche Verpflichtungen mit einem Einzug verbunden sind.
Wohngemeinschaft: Ziehen Studis in eine WG, können sie sich mit andren Miet- und Nebenkosten teilen. Allerdings haben auch hier die Preise in den letzten Jahren erheblich angezogen.
Wohnen für Hilfe: Wer bereit ist, Zeit zu opfern, kann ein Zimmer bei einer Familie oder älteren Menschen mieten. Vom reinen Untermieter bis hin zu Projekten wie „Wohnen für Hilfe“ ist alles möglich. Wer bei Senioren einzieht, zahlt meist keine oder nur eine geringe Miete und übernimmt dafür Botengänge oder Tätigkeiten in Haushalt und Garten. Pro Quadratmeter Wohnraum ist eine Stunde Hilfe im Monat üblich. Pflegeleistungen sind jedoch ausgeschlossen. Art und Umfang der Hilfe sollten im Mietvertrag geregelt sein.
Kaution oder Bürgschaft: Studienanfänger, die keine eigenen Einkünfte nachweisen können, haben bei der Wohnungssuche oft das Nachsehen. Vermieter verlangen in der Regel eine Kaution in Höhe von drei Monatskaltmieten, um Mietausfälle und -schäden abzusichern. Reichen die Ersparnisse nicht, fordern Vermieter oft eine selbstschuldnerische Elternbürgschaft, die es ihnen erlaubt, die Miete direkt vom Bürgen zu verlangen, sollten Studierende nicht zahlen. Im Unterschied zur klassischen Ausfallbürgschaft müssen sie dann nicht zuerst versuchen, das Geld vom säumigen Studenten einzutreiben.
Wichtig zu wissen: Fordern Vermieter eine Bürgschaft der Eltern, ersetzt diese die übliche Kautionszahlung. In der Summe dürfen beide Sicherheitsleistungen maximal drei Nettokaltmieten betragen.
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