Gabriele P.: „Meine Mutter (94) hat von ihrem Bruder ein Haus vererbt bekommen. Das Finanzamt hat nun die Erbschaftsteuer festgesetzt, Freibetrag für Geschwister 20.000 Euro, Freibetrag für die Pflege des Bruders 20.000 Euro. Somit wurde eine Erbschaftsteuer in Höhe von 112.000 Euro festgesetzt, was
Dieser Artikel (ID: 2521032) ist am 10.06.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 31), Wasserburger Zeitung (Seite 31), Mangfall-Bote (Seite 31), Chiemgau-Zeitung (Seite 31), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 31), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 31), Neumarkter Anzeiger (Seite 31).