Wer Angehörige zu Hause pflegt, opfert viel seiner Zeit. Einen kleinen Ausgleich gibt es von der Pflegekasse. © smarterpix
Sie helfen beim Duschen, legen Medikamente bereit, kümmern sich um Arzttermine – pflegende Angehörige opfern viel von ihrer Zeit – und das geht häufig zulasten der eigenen Altersversorgung. Denn viele stecken beruflich zurück. Spätestens dann ist es sinnvoll, die Tätigkeit der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person zu melden, wie Verena Querling von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät. „Sich als Pflegeperson eintragen zu lassen, bringt diverse Vorteile“, sagt die Referentin für Pflegerecht. Ein ganz zentraler: Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, gibt es mehr Rente. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:
Wer ist überhaupt eine Pflegeperson?
Nicht jeder, der einen pflegebedürftigen Menschen im Alltag unterstützt, gilt für die Pflegekasse auch als Pflegeperson. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Eine Pflegeperson kann auch mehrere pflegebedürftige Menschen versorgen, so Querling. Eine Verwandtschaft muss übrigens nicht bestehen. „Pflegeperson können zum Beispiel auch Freunde oder Nachbarn sein“, sagt Verena Querling. Um in Sachen Rente profitieren zu können, gilt noch eine weitere Voraussetzung: „Man darf nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten.“
Was bringt das für die Rente?
„Wenn man seine Arbeitszeit verkürzt, zahlt der Arbeitgeber weniger Beiträge in die Rentenversicherung ein“, erklärt Verena Querling. Hier kommt die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person ins Spiel und zahlt für die Pflegeperson Beiträge zur Rentenversicherung ein. „Leider ist es nicht die Höhe, wie man sie eigentlich bekommen würde, wenn man seine Arbeitszeit nicht reduziert hätte. Aber es sind trotzdem wichtige Gelder.“
Doch wie viel genau? Die Pflegekasse zahlt Rentenversicherungsbeiträge zwischen 139,04 und 735,63 Euro monatlich. Wie viel es genau ist, hängt vom Pflegegrad ab. Wenn ein ambulanter Pflegedienst mit im Boot ist, gibt es eine anteilige Auszahlung. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums kann so für ein Jahr Pflegetätigkeit ein monatlicher Rentenanspruch zwischen 7,04 und 37,27 Euro erworben werden (Wert seit dem 1. Januar 2026).
Dazu kommt: Die Pflegezeit zählt laut der Deutschen Rentenversicherung als Beitragszeit und wird für die sogenannte Wartezeit angerechnet. Das ist die Zeit, die man mindestens in der Rentenversicherung versichert sein muss, um Anspruch auf Leistungen wie die Rente zu haben.
Welche weiteren Vorteile gibt es für eingetragene Pflegepersonen?
Verhinderungspflege: „Wenn man mal nicht pflegen kann, etwa weil man in den Urlaub fahren möchte, kann man die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen“, sagt Verena Querling. Fallen Pflegepersonen aus, stellt die Pflegeversicherung auf Antrag Geld zur Verfügung, damit man Ersatz finanzieren kann, etwa einen ambulanten Pflegedienst oder eine helfende Hand aus der Nachbarschaft. Das Budget beträgt bis zu 3539 Euro im Jahr.
Unfallversicherung: Pflegepersonen sind beitragsfrei gesetzlich unfallversichert. „Kann man zum Beispiel nach dem Unfall nicht mehr arbeiten, kann man eine Rente von der Unfallversicherung bekommen“, sagt Querling.
Arbeitslosenversicherung: Ganz aus dem Job ausgestiegen, um sich der Pflege eines Angehörigen zu widmen? In diesem Fall zahlt die Pflegeversicherung die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung für die Dauer der Pflegetätigkeit, so das Bundesgesundheitsministerium. Findet man im Anschluss an diese nicht direkt wieder in einen Job zurück, hat man also Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Gibt es auch Nachteile, wenn ich mich für diesen Schritt entscheide?
Verena Querling beobachtet immer wieder, dass pflegende Angehörige vor der Eintragung als Pflegeperson zurückschrecken. Typische Sorgen: Kann die Pflegekasse mich für Fehler verantwortlich machen? Aber auch: Kenne ich mich mit Pflege überhaupt gut genug aus? „Daher wollen viele lieber unsichtbar bleiben. Dabei gibt es keine Nachteile, sich als Pflegeperson zu erkennen zu geben“, sagt die Expertin für Pflegerecht. Heißt: Weder muss man Sorge haben, dass die Pflegekasse einen nach einem Fehler bei der Pflege rügt, noch muss man besondere Fachkenntnisse nachweisen. Wer das Gefühl hat, mehr Pflegewissen vertragen zu können, kann übrigens einen Pflegekurs in Anspruch nehmen. Übrigens: Wer etwa nicht mehr möchte oder kann, kann sich auch wieder austragen lassen.