Bauen flüchtige Bekannte oder Pflegekräfte plötzlich ein inniges Verhältnis zu Senioren auf, sollte man zumindest hinterfragen, weshalb sie das tun. © Smarterpix
Immer wieder passiert es: Ältere und hilfsbedürftige Menschen werden Opfer finanzieller Ausbeutung – ausgerechnet durch Personen, auf die sie angewiesen sind. Das können Freunde, Nachbarn oder unseriöse Pflegekräfte sein. Sie nutzen ein Vertrauens- oder Abhängigkeitsverhältnis aus, um Geld von dessen Konto abzuheben, dessen Wertsachen zu stehlen oder ihn zu nötigen, sein Testament zu ihren Gunsten zu ändern. Wie häufig das passiert, ist nach Angaben des Zentrums für Qualität in der Pflege unklar. Die amtliche Kriminalstatistik erfasst nur alle der Polizei gemeldeten Straftaten. Es sei aber von einem „erheblichen Dunkelfeld“ auszugehen. Viele schämen sich, die Ausbeutung anzuzeigen.
■ Wie Erbschleicher in der Regel vorgehen
„Oft geht es den jeweiligen betreuenden Personen darum, nahe Angehörige von der älteren und pflegebedürftigen Person fernzuhalten“, sagt Eberhard Rott, Fachanwalt für Erbrecht. Das passiert besonders dann, wenn Angehörige weit entfernt wohnen. Es werden etwa Briefe abgefangen oder Telefonanrufe unterbunden, indem das Telefon auf lautlos gestellt wird. Das soll das Gefühl schüren, dass Angehörige sich nicht kümmern – was die Chancen der Manipulatoren erhöht. Manchmal wird auch offen Druck ausgeübt und die Hilfe oder Pflege so lange versagt, bis eine Schenkung oder Erwähnung im Testament erfolgt.
■ Wann die Alarmglocken schrillen sollten
Kommen nahe Angehörige nicht mehr an die alte und hilfsbedürftige Person heran, sollten sie so früh wie möglich auf die betreuende Person zugehen und Fragen stellen. Und gegebenenfalls auf den eigenen Status als naher Angehöriger pochen und damit die betreuende Person in ihre Schranken weisen. Dass sich womöglich ein finanzieller Missbrauch anbahnt, kann sich aber auch auf ganz andere Weise zeigen. „Etwa, wenn jemand plötzlich sehr intensiv Kontakt zu einer alten und pflegebedürftigen Person sucht und ein ungewöhnlich freundschaftliches Verhältnis aufbaut“, sagt Ulrike Kempchen, Leiterin Recht bei der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen. Solche Kontakte sollten nahe Angehörige im direkten Gespräch mit dem alten und hilfsbedürftigen Menschen hinterfragen.
■ Was man vorbeugend tun kann
„Damit es erst gar nicht zu finanziellem Missbrauch oder zur finanziellen Ausbeutung kommt, ist ein guter Draht zueinander wichtig“, sagt Kempchen. Angehörige sollten intensiven Kontakt mit der alten und hilfsbedürftigen Person haben, damit sie spürt: Meine Familie kümmert sich um mich. „So kommt nicht das Gefühl auf, in allem auf Außenstehende angewiesen zu sein“, so Kempchen. Entscheidend ist ihr zufolge auch, offen über Geld und Vermögensangelegenheiten zu sprechen. Dabei sollten Angehörige auch immer wieder thematisieren, dass und auf welche Weise Dritte an Geld wollen, rät Kempchen. Das können unseriöse Betreuungsangebote, aber auch Enkeltricks oder das Drängen auf Änderung eines Testaments sein.
■ Warum Testament oder Erbvertrag wichtig sind
Um sich und das Vermögen zu schützen, sollten ältere Menschen ein individuell abgefasstes Testament haben, empfiehlt Rott. Dieses sollte man so früh wie möglich, am besten vor den ersten Anzeichen von Demenz, abfassen und sich gegebenenfalls von Fachanwälten beraten lassen. Mit regelmäßigen Überprüfungen hält man das Testament aktuell. Von per Hand geschriebenen Testamenten, die zu Hause in der Schublade herumliegen, rät Kempchen ab, weil sie gefälscht oder beseitigt werden können. Besser: ein notarielles Testament beim Nachlassgericht hinterlegen und im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Einen Kontrollmechanismus zum Schutz vor unberechtigtem Zugriff auf Vermögen bieten laut Rott folgende Vorgehensweisen:
■ Wie sich Angehörige wehren können
Haben Angehörige den Verdacht, dass ein Testament nicht rechtens ist, können sie es beim Nachlassgericht anfechten. Dafür müssen sie aber zwingend einen triftigen Grund nennen. Sie können auch die Testierfähigkeit des Erblassers in Zweifel ziehen. In der Regel geben dann Mediziner ein Gutachten ab. Letztendlich entscheidet das Nachlassgericht, ob das Testament gültig ist oder nicht.