Vorsicht bei Handzeichen im Straßenverkehr

von Redaktion

Beim Ausfahren aus Grundstücken passieren viele Unfälle. © dpa

Vorsicht beim Ausfahren aus Grundstückseinfahrten in den fließenden Verkehr – und auch bei Handzeichen anderer Verkehrsteilnehmer. Denn geht hier etwas schief, könnte man auf dem Schaden sitzenbleiben. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Hamburg (Az.: 331 O 463/25) vom April 2026, auf das der ADAC hinweist. Eine Autofahrerin wollte aus ihrer Grundstückseinfahrt heraus links in den fließenden Verkehr einfahren. Es herrschte Stop-and-Go-Verkehr. Ein Linienbus hilt an und winkte sie aus der Einfahrt. Dabei kollidierte sie mit einem Wagen, der den Bus überholte. Die Fahrerin forderte Schadenersatz. Die Versicherung sah das anders. Und sie verwehrte die Zahlung. Der Grund: Die Frau habe bei der Ausfahrt aus dem Grundstück gegen ihre Sorgfaltspflicht verstoßen. Vor dem Landgericht Hamburg wurde diese Auffassung bestätigt. Kein Geld für die Klägerin. Die Begründung: Wer aus einem Grundstück ausfährt, habe eine äußerste Sorgfaltspflicht, so das Gericht. Fahrzeuge im Fließverkehr haben Vorfahrt.

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