Fluggäste sollen beim Preisvergleich sehen, ob Kabinenkoffer im Angebot inbegriffen sind. © Elisa Schu/dpa
Brüssel – Nach jahrelangen Verhandlungen um Fluggastrechte in der EU ist klar: Es bleibt bei den bisherigen Entschädigungszahlungen bei Verspätungen. Reisende haben damit ab drei Stunden Verspätung unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Geld. Vertreter von Europaparlament und EU-Staaten haben sich aber auf einige Änderungen verständigt: