VERBRAUCHER

Kündigungsschutz in der Elternzeit

von Redaktion

Eltern haben Anspruch auf Elternzeit. © Irina Heß, IMAGO

Eltern dürfen während ihrer Elternzeit nicht einfach gekündigt werden: „Grundsätzlich gilt während der Elternzeit ein besonderer Kündigungsschutz, weshalb Kündigungen des Arbeitgebers nicht zulässig sind“, erklärt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das gilt selbst in Fällen, in denen eigentlich eine fristlose Kündigung gerechtfertigt wäre – zum Beispiel, falls eine schwerwiegende Vertragsverletzung vorliegt. Die einzige Ausnahme: Wird ein Betrieb geschlossen, ist auch während der Elternzeit eine betriebsbedingte Kündigung möglich. In solchen Fällen kann der Schutz durch die Zustimmung der dafür zuständigen Behörde, welche je nach Bundesland eine andere ist, umgangen und eine Kündigung ausgesprochen werden.

Elternteile haben einen Anspruch auf insgesamt drei Jahre Elternzeit. Der Kündigungsschutz geht aber sogar etwas über diesen Zeitraum hinaus. Er beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem Arbeitnehmer die Auszeit beantragen – jedoch mit einer zeitlichen Einschränkung. Denn er greift Johannes Schipp zufolge frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, wenn das Kind jünger als drei Jahre ist, sowie frühestens vierzehn Wochen vorher, wenn das Kind zwischen drei und acht Jahren alt ist. Nach dem Ende der Elternzeit darf dann auch wieder gekündigt werden, so der Anwalt. Aber Achtung: Die Kündigung darf erst erklärt werden, sobald die Elternzeit vorbei ist. Sie kann also nicht einfach während der Auszeit ausgesprochen werden, sodass Arbeitnehmer nach Ablauf des Schutzes sofort gekündigt sind.DPA

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