Wer die Kinder erzieht, bekommt die Zeit bei der Sozialversicherung angerechnet. © Winfried Rothermel/IMAGO
Wie Eltern Kindererziehungszeit untereinander aufteilen, kann Auswirkungen auf spätere Ansprüche auf Arbeitslosengeld haben. Darauf weist „Anwaltauskunft.de“ unter Verweis auf eine Entscheidung des Sächsischen Landessozialgerichts (Az.: L 3 AL 20/23) hin.
Im konkreten Fall hatte eine Ärztin geklagt. Nach der Geburt ihres Kindes bezog sie zunächst Mutterschaftsgeld und nahm anschließend Elternzeit. Auch der Vater nahm ab Geburt des Kindes Elternzeit.
Die Eltern erklärten gegenüber der Rentenversicherung, dass die für die Renten- und Arbeitslosenversicherung bedeutsame Kindererziehungszeit für die ersten 13 Monate dem Vater und für die letzten vier Monate der Mutter zugeordnet werden sollte. Elternzeit und Erziehungszeit sind rechtlich zu unterscheiden. Letztere können Eltern nur aufteilen, nicht aber gleichzeitig für sich beanspruchen.
Zum Ende der Elternzeit wurde das Arbeitsverhältnis der Ärztin beendet. Anschließend beantragte sie Arbeitslosengeld. Die Arbeitsagentur lehnte den Antrag jedoch ab. Nach ihrer Auffassung erfüllte die Klägerin die erforderlichen Voraussetzungen nicht, da ihr aufgrund der gewählten Zuordnung der Kindererziehungszeit nicht genügend Monate mit Versicherungspflicht zugerechnet werden konnten. Für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld sind grundsätzlich mindestens zwölf Monate Versicherungspflicht erforderlich.
Das Landessozialgericht bestätigte die Entscheidung der Behörde. Die Richter stellten fest, dass die Kindererziehungszeit der Klägerin für den Zeitraum, der dem Vater zugeordnet worden war, nicht als Versicherungspflichtverhältnis berücksichtigt werden könne. Durch die von den Eltern selbst gewählte Zuordnung sei bei der Mutter eine längere Lücke entstanden.
Nach Auffassung des Gerichts dient das Gesetz nicht dazu, beiden Elternteilen gleichzeitig Ansprüche aus derselben Kindererziehungszeit zu vermitteln. Deren Zuordnung kann daher erhebliche Folgen für Rente und Arbeitslosenversicherung haben.DPA