VERBRAUCHER/RECHT

Wie man sich Rentenpunkte kauft

von Redaktion

Freiwillige Einzahlungen erhöhen die spätere Rente und werden steuerlich begünstigt. © Fernando Gutierrez-juarez/dpa

Wer früher in den Ruhestand gehen möchte, muss häufig Abschläge bei der gesetzlichen Rente hinnehmen. Um diese Einbußen auszugleichen, können Versicherte ab dem 50. Lebensjahr freiwillige Sonderzahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung leisten. Umgangssprachlich ist dabei oft vom Kauf von Rentenpunkten die Rede. Die zusätzlichen Beiträge zählen zu den Altersvorsorgeaufwendungen und können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen. Vor allem für Menschen mit einem hohen Einkommen kann das attraktiv sein. Doch der steuerliche Vorteil hat eine Kehrseite. Die spätere Rente muss versteuert werden. „Hintergrund ist das Prinzip der sogenannten nachgelagerten Besteuerung“, erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. „Während Beiträge zur Altersvorsorge während des Erwerbslebens steuerlich begünstigt werden, unterliegen die Rentenzahlungen im Alter der Einkommensteuer.“ Besonders interessant kann die Gestaltung darum sein, wenn der Steuersatz während des Berufslebens deutlich höher ist als nach Rentenbeginn. „In diesem Fall werden die Beiträge heute mit einem hohen Steuersatz steuerlich entlastet, während die spätere Rente mit einem niedrigeren Steuersatz versteuert wird.“ Allerdings sollten Interessierte nicht allein auf die Steuerersparnis schauen. Die Einzahlung ist langfristig gebunden und steht später nicht flexibel zur Verfügung. Sie erhöht zum Renteneintritt einfach die lebenslange Rentenzahlung. Deshalb sollte man auch Faktoren wie die persönliche Lebenserwartung, die finanzielle Situation oder alternative Anlagemöglichkeiten im Blick haben.

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