Kein Geld vom Versicherer nach Falschangabe

von Redaktion

Wer nach einem vermeintlichen Autodiebstahl gegenüber der Versicherung falsche Angaben macht, kann seine Glaubwürdigkeit beschädigen – dann zahlt auch die Versicherung nicht. Das geht aus deinem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein (DAV) hinweist (Az.: 4 U 261/25).

Im Verfahren ging es um einen Halter, der seiner Kaskoversicherung gegenüber einen Autodiebstahl geltend machte. Angeblich sei sein BMW gestohlen worden. So habe er den Wagen morgens ordentlich verschlossen geparkt und am Mittag nicht mehr vorgefunden. Als es um die Schadenanzeige für die Versicherung ging, verneinte er jedoch die Frage nach reparierten oder unreparierten Vorschäden. Allerdings stellte sich heraus, dass das Auto vor dem Kauf in einen heftigen Verkehrsunfall verwickelt war. Aufgrund dieser Falschangaben verweigerte die Versicherung die Zahlung, zumal kein Täter ermittelt wurde und sich auch keine Zeugen für den behaupteten Diebstahl fanden. Am Ende entschied das OLG im Sinne der Versicherung.DPA

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