Es ist der Albtraum eines jeden Vermieters: Der Mieter kann oder will nicht (mehr) zahlen. Oder aber er sucht das Weite und hinterlässt die Wohnung in einem verwüsteten Zustand. Gut, wenn Vermieter sich für solche Fälle abgesichert haben – mit einer Mietausfallversicherung.
„Eine Mietausfallversicherung kann für Vermieter ein wichtiges Sicherheitsnetz sein“, sagt Annett Engel-Lindner, Rechtsanwältin und Syndikusanwältin beim Immobilienverband Deutschland IVD. Die Police greife je nach Tarif, wenn Mieten ausbleiben, und übernehme teilweise auch Kosten für Räumungsklagen oder falls Vermieter vom Mieter verursachte Schäden an der Wohnung zu beklagen haben. „Besonders bei unsicheren Mietverhältnissen oder als zusätzliche Absicherung kann sie helfen, finanzielle Verluste abzufedern“, so Engel-Lindner. Allerdings sei die Police oft an Bedingungen geknüpft und mit gewissen Selbstbeteiligungen verbunden.
Noch wichtiger als eine Mietausfallversicherung darum: die sorgfältige Auswahl der Mietpartei. Vermieter sollten bereits vor Vertragsabschluss genau prüfen, mit wem sie ein Mietverhältnis eingehen, rät Annett Engel-Lindner. Dazu gehörten eine Bonitätsprüfung, Einkommensnachweise, eine Schufa-Auskunft sowie im Idealfall auch eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom vorherigen Vermieter. Ebenso sinnvoll sei es, eine Kaution in der gesetzlich zulässigen Höhe zu vereinbaren und auf einen rechtssicheren, klar formulierten Mietvertrag zu achten.