Was vom Rentenplus übrig bleibt

von Redaktion

Viele Rentner müssen genau rechnen. Ab Juli gibt es für sie mehr Geld. Denn die Entwicklung der Rente ist an die der Löhne gekoppelt. © Isophoto/smarterpix

In diesem Jahr steigen die Renten mit 4,24 Prozent deutlich stärker als im Vorjahr. Dies sei der guten Lohnentwicklung in Deutschland im Jahr 2025 zu verdanken, so die Lohnsteuerhilfe. „Durch die gesetzliche Koppelung an die Bruttolöhne ist gesichert, dass Rentner am Wohlstand der arbeitenden Bevölkerung teilhaben.“ Allerdings ist der Rentenanstieg nur auf den ersten Blick so großzügig – denn die Krankenkasse oder unter Umständen auch das Finanzamt ziehen einen Teil davon ab.

■ Ein Teil geht an die Sozialkassen

Eine Beispielrechnung der Experten der Lohnsteuerhilfe zeigt, wie der Staat und die Sozialkassen an der Rentenerhöhung mitverdienen: Bei einer Monatsrente von 500 Euro gibt es demnach ab Juli 521,20 Euro brutto. Bei einer Rente von 1500 Euro liegt das Plus bei 63,60 Euro.

„Jedoch werden Rentnern ihre Krankenversicherungsbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung von der Bruttorente abgezogen“, erläutern die Experten der Lohnsteuerhilfe. „Somit schmälern der Beitragssatz von 14,7 Prozent und der Zusatzbeitrag von durchschnittlich 2,9 Prozent jeweils zur Hälfte die Rentenzahlung.“ Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung werde Rentnern von ihrer Rente zusätzlich vollständig abgezogen. Für Kinderlose seien das 4,2 Prozent und ansonsten 3,6 Prozent.

Für die Beispielrechnung heißt das: Werden die gesetzlichen Versicherungsbeiträge mit rund 13 Prozent abgezogen, bleibt bei einer Rente von 500 Euro ein Plus von rund 18 Euro netto, bei einer Rentenhöhe von 1500 Euro beträgt der Nettozuwachs demnach rund 55 Euro. „Somit steht Ruheständlern weniger Geld im Alltag zur Verfügung als angekündigt“, dämpfen die Steuer-Experten die Euphorie. „Von der Rentensteigerung kommen nur etwa 3,7 Prozent auf dem Konto der Senioren an.“

■ Risiko der Steuerpflicht steigt

Steigen die Renten, steigt damit auch das Risiko einer Steuerpflicht, warnt die Lohnsteuerhilfe. „Der persönliche Rentenfreibetrag wird einmalig im Jahr des Renteneintritts berechnet und anschließend dauerhaft festgeschrieben. Er wächst also mit den Rentenanpassungen nicht mit“, erklären die Experten. In der Folge steige der steuerpflichtige Anteil der Rente von Jahr zu Jahr für alle Rentner. „Dem wirkt die jährliche Erhöhung des Grundfreibetrags entgegen.“ Dieser Grundfreibetrag liegt derzeit bei 12.348 Euro für Alleinstehende und bei 24.696 Euro für Verheiratete pro Jahr, so die Lohnsteuerhilfe. „Liegen die zu versteuernden Einkünfte darüber, ist in der Regel eine Steuererklärung abzugeben.“

■ Tipp: Ausgaben bei der Steuer berücksichtigen

Sollten die Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen, gilt es, erst einmal Ruhe zu bewahren: „Selbst wenn der Grundfreibetrag gerissen wurde, sind nicht in allen Fällen Steuern zu zahlen“, so die Steuer-Experten. Ihr Tipp: Individuelle Ausgaben für Handwerker, Haushaltshilfen, Spenden oder Krankheiten können – sofern sie vorhanden sind – die Steuerlast drücken. Auch Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung und auch private Personenversicherungen seien immer bis zum Höchstbetrag absetzbar.

■ Inflation nagt am Rentenplus

Die zunächst gute Nachricht für Rentner: Selbst wenn nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge (ohne Steuer) nur 3,7 Prozent Rentenplus auf dem Konto landen, ist das immer noch über der Inflation des Vorjahres von 2,2 Prozent. „Jedoch lagen die Rentenerhöhungen in den Jahren 2022 und 2023 deutlich unter der Inflation, sodass das Budget der Bürger ohnehin stark strapaziert ist“, kritisieren die Steuerfachleute. „Ob die diesjährige Rentenerhöhung das Defizit vergangener Jahre ausgleichen kann, ist zweifelhaft.“ Gerade Menschen mit geringen Renten würden durch die Rentenerhöhung keine Verbesserung ihrer Situation wahrnehmen.MM

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