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von Redaktion

Wolfgang L.:„Zwei Ehepartner haben ein gemeinsames Konto mit Aktiendepot, zudem hat ein Ehepartner ein eigenes Konto mit Aktiendepot. Da die Erträge beim gemeinsamen Depot nicht voll ausgenutzt werden, möchte der Ehepartner mit eigenem Depot den Freistellungsauftrag entsprechend ändern. Die Onlinebank lässt aber keine Änderung der vorgegebenen 1000 Euro zu. Ist das rechtens oder was kann man tun, um diesen Betrag zu erhöhen?“

Die Bank hat Unrecht

Das Verhalten der Bank ist nicht rechtens. Nach den gesetzlichen Vorgaben des Einkommensteuergesetzes (§ 20 Abs. 9 EStG) haben zusammenveranlagte Ehegatten das Recht auf einen gemeinsamen Freistellungsauftrag von bis zu 2000 Euro. Diese Regelung gilt ausdrücklich sowohl für Gemeinschaftskonten als auch für Einzelkonten, die nur auf den Namen eines der beiden Ehepartner laufen.

Ein Ehepaar kann den Sparer-Pauschbetrag gemeinsam nutzen und flexibel aufteilen. Ein Partner darf auf seinem Einzelkonto auch mehr als 1000 Euro freistellen, sofern das Paar insgesamt die Obergrenze von 2000 Euro bei allen Banken nicht überschreitet. Damit die Erhöhung auf über 1000 Euro auf einem Einzelkonto zulässig ist, darf der Kunde keinen Einzel-Freistellungsauftrag einreichen, sondern muss zwingend das Formular für einen gemeinsamen Freistellungsauftrag wählen. Auf dem gemeinsamen Antrag müssen die Steuer-Identifikationsnummern (Steuer-ID) sowie die persönlichen Daten beider Ehepartner eingetragen werden. Zudem müssen beide Ehegatten den Antrag unterschreiben (sofern dies nicht rechtssicher über ein dafür vorgesehenes Online-Banking-Verfahren mit entsprechender Bevollmächtigung geschieht).

Sie können bei der Bank einen schriftlichen Einspruch einreichen und auf die Richtlinien des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) hinweisen, wonach gemeinsame Freistellungsaufträge für Einzelkonten zulässig sind. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, haben Sie die Möglichkeit, die entsprechende Schlichtungsstelle des Betroffenen Instituts einzuschalten. Die Schlichtung ist für Verbraucher kostenfrei.

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