Minijobs: Die wichtigsten Fakten

von Redaktion

Im Gastgewerbe und im Einzelhandel sind Minijobber gefragt. Auch für die Teilzeitkräfte ist der Verdienst fast brutto für netto attraktiv. Doch die Altersvorsorge bleibt so häufig auf der Strecke. © Frank Rumpenhorst/dpa

München – An Minijobs scheiden sich die Geister. Die einen loben die große Flexibiliät dieser Beschäftigungsform, die anderen warnen vor Altersarmut, die durch fehlende Rentenbeiträge droht.

Was ist geplant? Die Rentenkommission hat vorgeschlagen, dass Minijobs nicht mehr von Rentenbeträgen befreit werden können und generell den Sonderstatus im Steuer- und Sozialversicherungsrecht verlieren. Ausnahmen soll es nur für Schüler geben.

Die Statistik

Bislang zahlt der Arbeitnehmer keine Sozialabgaben, der Arbeitgeber lediglich eine Pauschale von gut 30 Prozent, darunter 15 Prozent Rentenversicherung und 13 Prozent Krankenversicherung. Der Verdienst der Minijobber ist auf 603 Euro pro Monat oder 7236 Euro pro Jahr beschränkt. Oder der Job ist von Anfang an befristet (maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr).

Arbeitgeber sehen den größten Vorteil von Minijobs in der Möglichkeit, Arbeitnehmer je nach Bedarf einsetzen zu können. So können sie Leute nur in der Saison beschäftigen und müssen sie nicht gleich für das ganze Jahr einstellen. Vor allem in der Gastronomie schätzt man es, wenn Arbeitskräfte speziell im Abendgeschäft, am Wochenende oder bei Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Messen eingesetzt werden können. Bundesweit gibt es rund 6,7 Millionen Minijobber, in Bayern sind es etwa 1,3 Millionen.

Seit die Pläne zur Abschaffung bekannt wurden, rumort es in der Branche. Einige warnen hinter vorgehaltener Hand schon davor, dass Öffnungszeiten reduziert werden müssten und auf die Stammbelegschaft weitere Belastungen zukommen könnten – was die Arbeitsstellen in der Branche, die ohnehin Probleme hat, gutes Personal zu finden, nicht attraktiver macht. Allein in Bayern arbeiten laut Bundesagentur für Arbeit eweit über 200.000 Minijobber in der Gastronomie – als Bedienung, in der Küche oder am Empfang (siehe Grafik). Auch in der Reinigungsbranche und im Einzelhandel ist die Zahl der Minijobber hoch. Die Branchen wären von einem Aus stark betroffen.

Der Handel

„Bei uns schrillen alle Alarmglocken“, sagt denn auch Bernd Ohlmann, Sprecher des bayerischen Einzelhandelsverbandes HDE. „Im Handel gibt es ja keine Bürojobs, wir brauchen Leute, die zu Stoßzeiten anpacken können, im Weihnachtsgeschäft oder zum Regaleeinräumen.“ Wenn das nicht mehr flexibel möglich sei, würde das auch der Kunde zu spüren bekommen, sei es, weil Artikel nicht vorrätig sind, Öffnungszeiten gekappt werden oder höhere Kosten auf die Preise umgelegt werden. „Wir sind nicht gegen das Rentenpaket“, betont Ohlmann. „Wir brauchen nur eine Alternative, die flexible Teilzeitjobs ermöglicht, gerade in diesen für den Handel ohnehin so harten Zeiten.“

Die Gewerkschaft

Die Gewerkschaften begrüßen das mögliche Aus für Minijobs. „Minijobs ebnen nur selten den Weg in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und verdrängen zugleich reguläre Arbeitsplätze“, sagte der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes in Bayern, Bernhard Stiedl. „Allein in kleinen Betrieben gehen dadurch bundesweit bis zu 500.000 sozialversicherungspflichtige Stellen verloren.“ Und in Bayern sei die Zahl derer besonders hoch, die zusätzlich zu ihrem normalen Job noch einen Minijob haben. „Wenn trotz regulärer Beschäftigung ein zweiter Job nötig ist, ist das ebenfalls kein Zeichen für eine funktionierende Brücke in den Arbeitsmarkt.“

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