RECHT
Rotlicht-Verstoß: Schätzung reicht nicht
Wie lange war schon Rot? Das will ein Verkehrsrichter genau wissen. © Hildenbrand/dpa
Die einfache Beobachtung, wenn jemand bei Rot über eine Ampel fährt, reicht juristisch nicht aus. Selbst wenn man „21, 22“ gezählt hat. Das geht aus einem Urteil des Bayerischen Oberlandesgerichts hervor (Az.: 201 O