Kindergeld kann man auch online beantragen. © Christin Klose/dpa
Wer nach der Geburt eines Kindes Kindergeld beantragen will, kann das auch online erledigen. Wichtig ist aber, genau zu prüfen, ob man auf der offiziellen Seite der zuständigen Behörde gelandet ist. Darauf macht die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz aufmerksam.
Andernfalls besteht das Risiko, bei einem zweifelhaften Online-Anbieter zu landen, warnen die Verbraucherschützer. Die Seiten der privaten Anbieter vermitteln durch ihre Gestaltung teils zwar einen seriösen, offiziellen Eindruck.
Wer den Kindergeldantrag aber darüber abwickeln lässt, erhält im schlimmsten Fall überteuerte oder gar unbrauchbare Dokumente und Dienstleistungen, so die VZ. Die Verbraucherschützer berichten etwa von Unternehmen, die Geld dafür kassieren, Anfragen nur an Behörden weiterzuleiten, die Leistung aber gar nicht selbst zu erbringen. Wer unnötigen Ärger vermeiden will, sollte deshalb beim Online-Antrag fürs Kindergeld unbedingt URL und Impressum der jeweiligen Anbieter-Seite prüfen. Kindergeld ab Geburt können Eltern kostenlos bei der Familienkasse beantragen – online erfolgt das über das offizielle Serviceportal der Bundesagentur für Arbeit.