Bremse für Telefónica

von Redaktion

Bamberg – Telefónica darf Mobilfunkverträge nicht während der Mindestvertragslaufzeit einseitig mit einer Frist von einem Monat kündigen – das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg und gab damit einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg statt.

„Wer einen Vertrag mit einer Mindestvertragslaufzeit unterschreibt, muss sich darauf verlassen können, dass auch der Anbieter den Vertrag grundsätzlich bis zu diesem Zeitpunkt erfüllt“, erklärte Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale.

Telefónica hatte laut Gericht argumentiert, Verbraucher könnten von einer vorzeitigen Kündigung sogar profitieren. Der laufende technische Fortschritt führe dazu, dass immer bessere Angebote auf den Markt kämen.

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