Welche Förderung es jetzt gibt

Förderung für Dämmmaßnahmen und neue Heizungen können erst ab dem 21. Juli beantragt werden. © Sebastian Dorn/Imago

Die Regierung will Geld sparen und dabei nicht von den Bürgern gestört werden: Noch bevor das Gebäudemodernisierungsgesetz samt neuer Förderrichtlinien beschlossen wird, wurden in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag heimlich die Förderportale von KfW und BAFA abgeschaltet. Ein Überblick, wie es jetzt weitergeht.

Für wen gelten die alten Fördersätze?

„Bereits gestellte Förderanträge werden zu den bisherigen Förderbedingungen bearbeitet“, erklärt Benjamin Weismann, Bundesgeschäftsführer des Energieberater-Verbands GIH. Wer bis Mittwoch um Mitternacht eine Technische Projektbeschreibung (BAFA) eingereicht oder eine Bestätigung zum Antrag (BzA) bekommen hatte (KfW), könne noch bis zum 20. Juli einen Antrag stellen. Doch viele hatten das nicht mehr geschafft, sagt Bastian Gierull, Chef des Wärmepumpenanbieters Octopus Energy: „Wir konnten diese BzA schon gestern lange vor der Schließung nicht mehr generieren, weil das Portal überlastet war. Damit bleiben viele Kunden, die vor der Umstellung bereits unterschrieben hatten, aber nicht mehr die versprochene Förderung erhalten.“ Gierull setzt auf Kulanz: „Wir bieten jetzt längere Widerrufsfristen an, damit niemand in einem Vertrag gefangen ist, den er unter den neuen Bedingungen nicht unterschrieben hätte. Grundsätzlich sollten Kunden aber nicht auf die Fairness ihrer Installateure angewiesen sein.“

Wann geht es weiter?

Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums sollen die Portale von KfW und BAFA ab dem 21. Juli wieder freigeschaltet werden. Dafür müssen Bundestag und Bundesrat heute das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz beschließen, der Nachfolger von Robert Habecks Gebäudeenergiegesetz. Ein weiterer Eckpunkt: Der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen wird wieder erlaubt. Für Eigentümer lohnt sich Schnell-Sein: „Viele Förderbestandteile werden künftig schrittweise abgesenkt. Sowohl die förderfähigen Kosten als auch der Klimageschwindigkeitsbonus sinken alle sechs Monate“, erklärt Weismann. „Eigentümer müssen nicht hetzen: Nach dem Neustart am 21. Juli gelten zunächst die günstigsten Konditionen der neuen Förderrichtlinie. Erst ab 2027 beginnt die nächste Degressionsstufe mit schlechteren Konditionen.“

Wer profitiert, wer verliert?

„Die meisten werden ab dem 21. Juli weniger Zuschuss beantragen können. Allein bei der Heizungsförderung sinken die förderfähigen Kosten von 30.000 auf 28.000 Euro“, so Energieberater-Vertreter Benjamin Weismann. Grundsätzlich sollen sich Haushalte weiter 30 Prozent der Kosten für eine klimafreundliche Heizung erstatten lassen können. Zwei Gruppen profitieren dabei: „Haushalte mit besonders kleinen Einkommen werden künftig mit bis zu 80 Prozent gefördert“, so Benjamin Weismann. Gemeint sind jene Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 30.000 Euro. Das entspricht dem Einkommen abzüglich Posten wie dem Grundfreibeitrag von 12.348 pro Ehepartner. Der Einkommensbonus wird für diese Gruppe von 30 auf 40 Prozent der förderfähigen Kosten aufgestockt. Einkommen bis 40.000 Euro bekommen weiter 30 Prozent extra. Ebenfalls neu: Haushaltseinkommen bis zu 50.000 Euro bekommen künftig wohl zehn Prozent Einkommensbonus. Dazu soll in der Reform ein Kinderbonus kommen: Sobald ein Minderjähriger im Haushalt lebt, wird das relevante Einkommen einmalig um 10.000 Euro gesenkt. Damit könnte ein Haushalt mit 60.000 Euro künftig eine Extra-Förderung bekommen. Alle können zusätzlich einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent der Kosten beantragen. Der schmilzt mit 4 Prozentpunkten pro Halbjahr aber besonders schnell ab.

Was ist mit Dämmungen?

„Noch gravierender sind die Kürzungen bei ganzheitlichen Sanierungen, da dort die Fördersätze überwiegend um 15 Prozentpunkte reduziert werden“, erklärt Benjamin Weismann. Hier ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Bis Donnerstag gab es für das „Effizienzhaus“ bis zu 45 Prozent Förderung. Neu ist: „Dämmmaßnahmen an besonders veralteten Gebäuden können ab dem ersten Quartal 2027 mit zusätzlichen fünf Prozentpunkten gefördert werden. Dafür sinken die förderfähigen Kosten bei Mehrfamilienhäusern mit steigender Zahl der Wohneinheiten deutlich.“

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Samstag, 11. Juli 2026
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