Widerrufsrecht bei Streaming

von Redaktion

Laut EuGH muss auch der Sender Sky 14 Tage Widerrufsrecht gewähren. © Christoph Hardt/Imago

Streamingdienste wie Sky dürfen das Widerrufsrecht für ihre digitalen Angebote nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht generell ausschließen. Das geht nach EU-Regeln nur bei „digitalen Inhalten“ – bei einem Streaming-Abo handelt es sich aus Sicht der Richter in Luxemburg jedoch um eine „digitale Dienstleistung“, wenn das Angebot sich am Nutzerverhalten orientiert und daran angepasst wird.

Hintergrund der Entscheidung ist die Klage eines österreichischen Verbrauchervereins gegen den Streaminganbieter Sky. Dieser stuft sein Angebot als „digitalen Inhalt“ ein und schließt daher das 14-tägige Widerrufsrecht aus, wenn Verbraucher ausdrücklich zustimmen, dass sie das Angebot sofort nutzen möchten und mit der Leistung begonnen wird. Das gilt dem Unternehmen zufolge übrigens auch für Skys Wow-Dienst in Deutschland.

Wenn ein Streamingdienst über die Bereitstellung feststehender Inhalte hinausgehe, insbesondere dadurch, dass der Dienst etwa durch personalisierte Empfehlungen an das Verhalten der Kunden angepasst werde, sei das Angebot eine digitale Dienstleistung und das Widerrufsrecht könne nicht ausgeschlossen werden, urteilte der Gerichtshof.

Zwar bezieht sich das EuGH-Urteil auf den österreichischen Fall. Laut Rechtsanwalt Tim Wittwer aus Hannover sind die deutschen und österreichischen Regeln beim Widerrufsrecht aber vergleichbar, sodass die Vorgaben auch hierzulande relevant seien.

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