Zugriff auf Gesundheitsdaten

von Redaktion

Auch Betriebsärzte sollen künftig vollumfänglich auf die elektronische Patientenakte (ePA) zugreifen können. Dazu zählen psychische Diagnosen und Entlassungsbriefe. Das sieht ein Referentenentwurf zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) vor. Bisher durften Betriebsärzte das nur, wenn Patienten ausdrücklich zustimmten. Künftig müssten sie widersprechen. Kritiker wie der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) warnen allerdings vor diesem Schritt. Er sieht den Schutz sensibler Daten nicht gewährleistet, wenn es etwa um Fragen des Arbeitsplatzwechsels oder der Wiedereingliederung geht. Man kann aber auch den Zugriff bestimmter Einrichtungen auf die Akte sperren. Dies ist über die ePA-App, den ePA-Client für PC oder auch die Ombudsstelle der Krankenkasse möglich.

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