Grünes Licht für Recht auf Reparatur

Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland haben künftig das Recht auf Reparatur von Geräten. Nachdem der Bundestag das Gesetz zur Förderung der Reparatur von Waren bereits Ende Juni beschlossen hatte, gaben nun auch die Länder im Bundesrat grünes Licht. Hersteller bestimmter Produkte wie Waschmaschinen, Mobiltelefone, Tablets oder E-Bikes werden damit gesetzlich verpflichtet, ihre Produkte während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren. Außerdem müssen die Geräte künftig so konstruiert sein, dass man sie reparieren kann. Wer also etwa den Akku so verbaut, dass ein Tausch nicht möglich ist, verstößt gegen das Gesetz. Die Neuregelung sieht auch Anreize für die Verbraucher vor: Entscheiden sie sich für eine Reparatur statt für den Tausch eines defekten Geräts, verlängert sich eine laufende Gewährleistungsfrist um zwölf Monate.

Das Gesetz tritt stufenweise in Kraft. Das Recht, vom Hersteller eine Reparatur zu fordern, wird ab Ende Juli gelten – und zwar auch für Geräte, die schon vorher gekauft wurden. Die Verpflichtung, reparierbare Geräte herzustellen, und die Verlängerung der Gewährleistungsfrist sollen dagegen für Geräte gelten, die ab dem 31. Juli gekauft werden. Mit dem geplanten Gesetz wird die sogenannte „Recht-auf-Reparatur-Richtlinie“ der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt.DPA

Samstag, 11. Juli 2026
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