STEUER

Fristverlängerung beantragen

von Redaktion

Abgabefrist rückt näher: 31. Juli 2026

Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 rückt näher. Wer zur Abgabe verpflichtet ist und keinen steuerlichen Berater hat, muss seine Erklärung bis zum 31. Juli 2026 beim zuständigen Finanzamt einreichen. Doch was tun, wenn Unterlagen fehlen, die Zeit nicht reicht oder schlicht Überforderung droht? „Wer erkennt, dass die Frist nicht eingehalten werden kann, sollte frühzeitig aktiv werden“, rät Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Eine der praktikabelsten Möglichkeiten dafür ist der Antrag auf Fristverlängerung. Dieser kann formlos gestellt werden – etwa per Brief oder per Nachricht im Online-Finanzamt Elster. „Eine weitere Möglichkeit ist die Beauftragung eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins“, so Karbe-Geßler. In diesem Fall verlängert sich die Abgabefrist automatisch bis Anfang März 2027. Wer es zeitlich gar nicht schafft, kann dem BdSt zufolge zudem eine unvollständige Steuererklärung einreichen. Auf diese Weise lässt sich zumindest die Frist wahren und ein Verspätungszuschlag vermeiden. Denn dieser kann empfindlich ausfallen. Mindestens 25 Euro pro verspätetem Monat werden fällig. Zudem drohen Schätzungen.DPA

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