Ferienjob: Geld zurück vom Fiskus

von Redaktion

Wer im Jahr weniger als 12.348 Euro verdient, muss keine Steuern zahlen

Für viele Schüler und Studentinnen sind die Sommerferien eine gute Gelegenheit, um dank eines Jobs eigenes Geld zu verdienen. Meist können sie den Lohn zudem steuerfrei vereinnahmen. Entscheidend ist das jeweilige Jahreseinkommen, teilt die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz mit.

„Grundsätzlich gilt: Auch wer noch zur Schule geht oder studiert, ist steuerpflichtig, wenn er oder sie Einkommen erzielt“, erklärt Kammerpräsident Walter Sesterhenn. „Denn die Steuerpflicht bemisst sich nicht am Alter, sondern rein an der Höhe der erzielten Einkünfte.“ Wichtige Kennzahl ist der sogenannte steuerliche Grundfreibetrag, der im Jahr 2026 für Ledige bei 12.348 Euro pro Jahr liegt. Wer mit allen Einkünften, die er im Jahr erzielt hat, unter diesem Betrag bleibt, muss keine Einkommensteuer zahlen.

Trotzdem werden Ferienjob-Gehälter der Steuerberaterkammer zufolge häufig zunächst mit Abzügen überwiesen. Das liegt daran, dass Arbeitgeber zunächst dazu verpflichtet sind, bestimmte pauschale oder individuelle steuerliche Regeln anzuwenden. Darum würde gerade bei zeitlich befristeten Ferienjobs oft Lohnsteuer einbehalten, obwohl am Ende des Jahres eigentlich gar keine Steuern zu zahlen sind. Was Betroffene dann tun sollten: Am Ende des Jahres freiwillig eine Steuererklärung bei ihrem Finanzamt einreichen. Auf diese Weise können sich Jugendliche und junge Erwachsene die Steuern zurückholen.

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