Ein Gewerbe in einer Mietwohnung zu betreiben, ist kein automatischer Kündigungsgrund. Es kommt auf den Einzelfall an. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor (Az.: 419 C 23314/24), auf das der Mieterbund hinweist. Im konkreten Fall ging es um den Betrieb eines Onlineshops aus eine
Dieser Artikel (ID: 2552388) ist am 25.07.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).