Berlin – Der US-Elektroautobauer Tesla (Foto: imago) ist mit dem Versuch gescheitert, die Ermittlungen gegen einen Gewerkschaftsvertreter im Streit um den Vorwurf eines unerlaubten Mitschnitts wieder ins Rollen zu bringen. Die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg wies eine Beschwerde des Unternehmens zurück, teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Gernot Bantleon mit. Der Streit zwischen dem Autobauer und der Gewerkschaft war im Rahmen der Betriebsratswahl im Winter eskaliert. Tesla warf einem Gewerkschaftssekretär der IG Metall vor, er habe mit seinem Laptop heimlich und unerlaubt die Betriebsratssitzung am 10. Februar in dem Werk aufgenommen, und erstattete Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes sowie Verstoßes gegen das Betriebsverfassungsgesetz ein.
Nach Auswertung eines Laptops ergaben sich laut Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) bei den Ermittlungen des Landeskriminalamts keine Anhaltspunkte für aufgezeichnete oder gespeicherte Aufnahmen.