THEMA: URLAUB

Wissenswertes vor der Reise

von Redaktion

Damit der Urlaub in guter Erinnerung bleibt, sollte man sich schon vor der Reise mit den Gegebenheiten vor Ort auseinandersetzen (Foto: Strand in Kalabrien/Italien). © Êrik Lattwein/IMAGO

Im Freistaat beginnen am Wochenende die Sommerferien. Damit der Urlaub in guter Erinnerung bleibt, hat Max Ferdinand Fulir von der Stadtsparkasse München Tipps zum sicheren Bezahlen im Ausland. Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen gibt Auskunft zum Reiserecht. Hier eine Zusammenfassung von Fragen, die den beiden Experten häufig gestellt werden.

Ich fahre in die Schweiz. Sollte ich Geld bereits in Deutschland tauschen?

Davon ist wegen der hohen Wechselgebühren abzuraten. Besser ist es, Schweizer Franken direkt vor Ort am Geldautomaten abzuheben. Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Hausbank nach eventuellen Kooperationen und Abhebegebühren.

Abrechnung in Euro oder Landeswährung: Was ist die bessere Wahl?

Auch wenn die Direktumrechnung in Euro auf den ersten Blick praktisch erscheint, sollten Sie darauf lieber verzichten. Wegen schlechter Wechselkurse und zusätzlicher Provisionen der Automaten- und Terminalbetreiber wird die Transaktion dadurch fast immer teurer. Lassen Sie Zahlungen und Abhebungen im Ausland stattdessen immer direkt in der Landeswährung abrechnen, um unnötige Zusatzkosten zu vermeiden.

Karten weg im Urlaub: Was ist jetzt zu tun und wie komme ich an Bargeld?

Verlorene oder gestohlene Karten sollten umgehend gesperrt werden. Am schnellsten geht das rund um die Uhr über den Sperr-Notruf 116 116 (aus dem Ausland +49 116 116 beziehungsweise +49 30 4050 4050) oder direkt per Online-Banking. Um vor Ort flüssig zu bleiben, stellen viele Banken kurzfristig Ersatzkarten bereit oder bieten über Premium-Kreditkarten einen Notfall-Bargeldservice an. Alternativ können Angehörige über Geldtransferdienste wie Western Union kurzfristig Bargeld senden. Bei Diebstahl sollten Sie zusätzlich Anzeige bei der örtlichen Polizei erstatten, da viele Versicherungen diesen Nachweis verlangen.

Wird die Girocard auch im Ausland akzeptiert?

Ja, die Girocard funktioniert im Ausland über ein integriertes Co-Badge wie Debit Mastercard, Visa Debit, V Pay oder Maestro. Achten Sie einfach auf die passenden Symbole an der Kasse und am Geldautomaten.

Kann ich in Bulgarien problemlos mit Karte bezahlen?

Ja, bargeldloses Bezahlen ist in Bulgarien flächendeckend möglich. Seit der Euro-Einführung am 1. Januar 2026 entfallen für deutsche Urlauber die Kosten für die Währungsumrechnung. Beachten Sie jedoch: Wie in anderen Euro-Ländern können beim Geldabheben am Automaten weiterhin Gebühren der Betreiber oder Ihrer eigenen Bank anfallen. Zum Bezahlen im Geschäft oder Restaurant ist die Karte jedoch eine bequeme und günstige Wahl.

Ich habe eine Reise inklusive Vollpension nach Polen gebucht. Lohnt sich die Mitnahme von Zloty?

Nein, das ist nicht nötig. Ein kleiner Handbestand an Euro reicht aus, da Sie auch in Polen oftmals damit bezahlen können. Vor Ort ist die bargeldlose Zahlung mit der Girocard oder Debitkarte meist die günstigste Variante: Die anfallende Umrechnungsgebühr ist sehr gering, was bei Kartenzahlungen nur wenige Cent ausmacht. Falls Sie doch Bargeld benötigen, können Sie die Landeswährung einfach vor Ort am Automaten abheben.

Ich plane eine Reise nach Japan. Gibt es dort Besonderheiten beim Bezahlen?

Ja, die dortigen Zahlungssysteme sind nicht durchgehend mit allen deutschen Systemen kompatibel. Eine reine Girocard ohne internationales Co-Badge funktioniert meist nicht. Mit einer Kreditkarte und einer Debit-Mastercard beziehungsweise Visa-Debit funktionieren Abhebungen am besten an den Geldautomaten der „7-Eleven-Supermärkte“ sowie in den Filialen der japanischen Post. Decken Sie sich zudem schon in Deutschland mit japanischen Yen ein, denn Japan ist nach wie vor stark bargeldgeprägt.

Ich mache eine Mittelmeerkreuzfahrt. Wie viel Bargeld sollte ich mitnehmen?

Ein kleiner Reservebetrag von 50 bis 100 Euro pro Person ist vollkommen ausreichend. Sämtliche Ausgaben auf dem Schiff werden bequem über Ihre Bordkarte erfasst und am Reiseende über das hinterlegte Zahlungsmittel abgerechnet. Bargeld benötigen Sie lediglich für Trinkgelder oder kleine Einkäufe bei Landausflügen. Sollte der Vorrat doch einmal knapp werden, können Sie Bargeld unkompliziert an den Automaten an Bord abheben.

Welche Versicherungen und Dokumente benötige ich für eine Autoreise durch Frankreich und Spanien?

Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung unverzichtbar. Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) deckt im EU-Ausland nur eine medizinische Grundversorgung ab und zahlt keinen teuren Rücktransport nach Deutschland. An Dokumenten sollten Sie unbedingt die Grüne Karte (internationale Versicherungsbestätigung) sowie einen Europäischen Unfallbericht im Handschuhfach haben. Sinnvolle Ergänzungen: Prüfen Sie, ob für Ihr Fahrzeug eine Teil- oder Vollkaskoversicherung ratsam ist und wie Sie bei Pannen abgesichert sind (zum Beispiel Abschleppkosten). Bedenken Sie dabei, dass Pannenschutz oft schon über die Mitgliedschaft in einem Automobilclub abgedeckt ist.

Wie verhalte ich mich bei Mängeln in der Ferienunterkunft?

In diesem Fall gilt: Sofort dokumentieren und melden. Halten Sie alle Beanstandungen detailliert auf Fotos oder Videos fest und ziehen Sie nach Möglichkeit Zeugen hinzu. Kontaktieren Sie unverzüglich die Ansprechpersonen vor Ort mit einer klaren Nachbesserungsfrist. Bleibt die Abhilfe aus, besteht das Recht auf eine entsprechende Mietpreisminderung. Eigenmächtig abzureisen, ist hingegen riskant, da Sie dann meist auf den Kosten sitzenbleiben. Das Europäische Verbraucherzentrum (www.evz.de) hilft bei Streitfragen rund um Buchungen bei ausländischen Anbietern kostenlos weiter.

Ich war 90 Minuten vor Abflug am Flughafen. Die Sicherheitskontrolle dauerte so lang, dass ich den Flug verpasst habe. Kann ich Schadensersatz fordern?

Nein, Ansprüche gegenüber der Airline entfallen hier. Verantwortlich für die Kontrollen sind die Bundespolizei oder beauftragte Dienstleister, nicht die Fluggesellschaft. Da Gerichte 90 Minuten Ankunftszeit vor Abflug als zu kurz bewerten, liegt das Versäumnis beim Passagier. Reisen Sie künftig mindestens drei Stunden vor Abflug an. Nutzen Sie nach Möglichkeit den Online-Check-in und buchen Sie – falls angeboten – vorab ein festes Zeitfenster für die Sicherheitskontrolle.

Wo informiert man sich am besten über Einreisebestimmungen?

Erkundigen Sie sich frühzeitig und nochmals unmittelbar vor der Reise auf der Webseite des Auswärtigen Amtes. Die dortigen Hinweise geben Aufschluss über Visaregelungen, lokale Vorschriften und etwaige Sicherheitsrisiken. Sollte für das Zielgebiet eine offizielle Reisewarnung vorliegen, können Sie eine Pauschalreise in der Regel kostenfrei stornieren.

MM

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