Mieter im Urlaub

Eine Nachbarin, die die Blumen versorgt, ist in der Urlaubszeit Gold wert. © dpa

Grundsätzlich besteht natürlich keine Pflicht für Mieter, die Wohnung auch zu nutzen. Die eigenen vier Wände dürfen also während des Urlaubs unbewohnt bleiben. Wer einen „Wohnungswächter“ während des Urlaubs bei sich woh

Montag, 3. August 2026

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