Grundsätzlich besteht natürlich keine Pflicht für Mieter, die Wohnung auch zu nutzen. Die eigenen vier Wände dürfen also während des Urlaubs unbewohnt bleiben. Wer einen „Wohnungswächter“ während des Urlaubs bei sich woh
Dieser Artikel (ID: 2556276) ist am 31.07.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 35), Wasserburger Zeitung (Seite 35), Mangfall-Bote (Seite 35), Chiemgau-Zeitung (Seite 35), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 35), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 35), Neumarkter Anzeiger (Seite 35).