VERBRAUCHER

Was sich im August alles ändert

von Redaktion

Erstklässler sollen künftig Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben. © RalfxRottmann/IMAGo

Der neue Monat bringt auf der Schiene und auf einer wichtigen Verkehrsachse im Süden Neuerungen. Was sich alles ändert.

Einspeisevergütung sinkt

Wer eine neue Photovoltaikanlage anschafft, erhält eine etwas geringere Vergütung: Die sogenannte Einspeisevergütung – also der Betrag, den man für ins Netz eingespeisten Solarstrom erhält – wird halbjährlich um ein Prozent gesenkt. Die Kürzung erfolgt zum 1. August. Für bestehende Photovoltaikanlagen ändert sich nichts: Für diese Anlagen bleibt die Einspeisevergütung 20 Jahre lang unverändert.

Bahn ändert ihr Bonusprogramm

Die Deutsche Bahn stellt ihr Bonus-Programm um – wie viele Punkte künftig für eine Freifahrt im Inland nötig sind, hängt dann von Strecke, Buchungszeitpunkt und Nachfrage ab. Für eine einfache Freifahrt innerhalb Deutschlands sind derzeit noch 1000 BahnBonus-Punkte in der 2. Klasse und 1500 Punkte in der 1. Klasse nötig. Ab August ist eine Fahrt bereits ab 750 beziehungsweise 1250 Punkten möglich. Der bundeseigene Konzern ließ in seiner Online-Info aber bislang offen, wie viele Punkte maximal für eine Freifahrt fällig werden können. Eine Freifahrt Flex 2. Klasse, bei der man sich den gewünschten Zug auf der gebuchten Strecke noch spontan aussuchen kann, kostet über das Prämienprogramm künftig 2500 Punkte, also 500 Punkte mehr als bisher.

Freigabe der A3

Sechs Jahre lang wurde an dem sechsstreifigen Ausbau gearbeitet – passend zur Hauptreisezeit soll ein 76 Kilometer langes Teilstück der wichtigen Ost-West-Verbindung A3 am 3. August freigegeben werden. Der Verkehr zwischen den Autobahnkreuzen Biebelried und Fürth/Erlangen in Nordbayern soll dann besser fließen.

Recht auf Ganztagsbetreuung

Wenn Kinder in die Grundschule kommen, kann das für Eltern zu Engpässen in der Kinderbetreuung führen. Ab dem Schuljahr 2026/2027 sollen zunächst alle Erstklässlerinnen und Erstklässler einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in den Schulen haben. Dieser Anspruch wird in den kommenden Jahren um je eine Klassenstufe pro Jahr ausgeweitet. Eltern müssen das ab dem 1. August in Kraft tretende Angebot nicht nutzen.

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