Tipps zum Taschengeld

von Redaktion

Taschengeld ist wichtig, damit Kinder und Jugendliche das Budgetieren lernen. Je nach Reifegrad können sie mehr Verantwortung tragen. © Winfried Rothermel/Imago

Für Kinder ist Taschengeld etwas Feines. Sie können es ausgeben, wofür sie wollen – Pokémon-Karten, Pferdehefte oder Süßigkeiten zum Beispiel. Eltern allerdings haben zahlreiche Fragen: Welche Höhe ist angemessen? Wie lassen sich die Ausgaben kontrollieren? Und: Muss ich es zahlen? Die Antworten sind nicht immer eindeutig. Aber es gibt Empfehlungen.

Warum ist Taschengeld wichtig?

Experten von Banken und Sparkassen halten es vor allem für wichtig, weil die Kinder so den Umgang mit Geld lernen und selbstständiger werden. Sie beginnen, Ausgaben zu planen, überlegen zum Beispiel, ob sie sofort Süßigkeiten haben wollen oder etwas sparen und später ein Kartenspiel kaufen. Und wenn das Geld ausgegeben ist, müssen sie auf den nächsten Zahltag warten. „Wer früh übt, verantwortungsvoll mit Geld umzugehen, entwickelt oft auch im Erwachsenenalter ein gutes Gefühl für seine Ausgaben und Sparziele“, formuliert das Familienportal des Landes Berlin, das sich umfangreich mit dem Thema beschäftigt. Bargeld ist dafür besser geeignet als eher abstrakte Zahlkarten oder gar eine Zahlfunktion im Mobiltelefon.

Sollte ich das Taschengeld an bestimmte Pflichten knüpfen?

„Machen Sie die Auszahlung und auch die Höhe des Taschengeldes weder von schulischen Leistungen noch von der Mithilfe im Haushalt abhängig“, heißt es beim Berliner Familienportal. „Wenn Sie Taschengeld kürzen oder einbehalten, verliert es seinen Lerneffekt.“ Wer möchte, kann für Zusatzarbeit über die übliche Mithilfe hinaus einen kleinen Lohn vereinbaren. So kann ein Kind erste Erfahrungen mit Lohn für Arbeit machen. Tendenziell gilt: Das Ausräumen der Spülmaschine ist Mithilfe, eigenständig den Gemüsegarten umgraben eher Zusatzarbeit, ältere Jugendliche das Auto waschen zu lassen ebenfalls.

Darf ich kontrollieren, wie und wofür das Kind das Geld ausgibt?

Kinder sollen über Taschengeld frei verfügen können. Ein Verbot bestimmter Ausgaben ist deshalb nicht sinnvoll. Die Experten empfehlen, mit dem Kind darüber zu sprechen, welche Ausgabe sinnvoll war, welche nicht. Außerdem merkt es schnell, dass es später nicht mehr für Sammelkarten reicht, wenn es am Zahltag alles Geld in Süßigkeiten gesteckt hat.

Was sagt der Taschengeldparagraf?

Kinder sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch nur bedingt geschäftsfähig, brauchen die Genehmigung der Eltern. Wer jünger als sieben Jahre alt ist, ist geschäftsunfähig. Aber es gibt eine Ausnahme, die der „Taschengeldparagraf“ (§110 BGB) regelt: Minderjährige dürfen ohne Zustimmung der Eltern rechtswirksame Verträge schließen, also etwas kaufen, wenn die Eltern Geld zur freien Verfügung überlassen haben. Und Händler sind dadurch sicher, dass der Verkauf auch gilt und nicht rückgängig gemacht werden kann.

Mein Kind verdient sich mit Nachhilfe Geld. Kann ich das Taschengeld streichen?

Eigeninitiative, um das Taschengeld aufzubessern, ist positiv. Das Taschengeld dann zusammenzustreichen, wenn die Jugendliche zum Beispiel Mathe- oder Lateinnachhilfe gibt, bremst das aus.

Haben Kinder ein Recht auf Taschengeld?

In Deutschland ist Taschengeld nicht gesetzlich geregelt. Die Eltern können frei entscheiden, ob sie es zahlen wollen und wie viel. Derzeit bekommen 22 Prozent der Fünfjährigen, 76 Prozent der Zehnjährigen und 93 Prozent der 15-Jährigen Taschengeld, wie das Deutsche Jugendinstitut ermittelt hat.

Was ist Budgetgeld?

Taschengeld sollte frei zur Verfügung stehen und nicht zweckgebunden sein. Für wiederkehrende Ausgaben etwa für Kleidung, Schuhe, Kosmetik, Mobiltelefonvertrag oder Schulmaterial empfiehlt das Deutsche Jugendinstitut ein monatliches, sogenanntes Budgetgeld. Die Idee: Die Jugendlichen entscheiden selbst auch über diese planbaren Kosten und trainieren dabei unter anderem, das Budget einzuhalten. So werden sie noch eigenständiger in Finanzfragen. Üblicherweise zahlen die Eltern ohnehin für solche Ausgaben, geben nur die Verantwortung an die Jugendlichen. Den Experten zufolge lässt sich das Budgetgeld schrittweise ab einen Kindesalter von zwölf Jahren einführen. Wichtig auch hier: Genau besprechen, wofür das Geld gedacht ist (etwa Kleidung, Schuhe, Kosmetik) und wofür nicht (etwa Mobilfunkvertrag, Essen gehen). Auch sollte geklärt werden, ob teure einmalige Anschaffungen wie eine Winterjacke erfasst sind.

Wie hoch sollte das Budgetgeld sein?

Auch hier gibt es Richtwerte. Für Kleidung und Schuhe empfehlen die Experten 45 bis 65 Euro im Monat, für Essen außer Haus 25 bis 40 Euro, für Mobiltelefon, Internet und Abos 15 bis 25 Euro. Schulmaterial kalkulieren sie mit fünf bis 15 Euro, Kosmetik- und Pflegeprodukte ebenfalls mit fünf bis 15 Euro.

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