Wer ein neues Smartphone oder Tablet kauft und kurz darauf einen Mangel feststellt, darf bei einer Neulieferung ein fabrikneues Gerät erwarten. Das entschied das Landgericht München I laut Angaben der Verbraucherzentrale Bayern vom Dienstag gegen den US-Technologiekonzern Apple. Das Urteil ist noch
Dieser Artikel (ID: 2559249) ist am 05.08.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 34), Wasserburger Zeitung (Seite 34), Mangfall-Bote (Seite 34), Chiemgau-Zeitung (Seite 34), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 34), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 34), Neumarkter Anzeiger (Seite 34).