LESER FRAGEN, EXPERTEN ANTWORTEN

von Redaktion

Rosmarie G.:„Ich habe ein Kleid bestellt, das mir leider nicht passt. Jetzt habe ich seit über einem Monat laufend Kontakt mit dem Händler und bitte um eine Rücksendeadresse. Stattdessen wird mir eine Entschädigung von elf Euro angeboten. Das Kleid kostet 40 Euro. Was soll ich tun?“

Ich will das Kleid zurückgeben

Wenn ein Kleid online bestellt wurde und nicht gefällt, haben Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Dafür muss seit dem 19. Juni 2026 auch ein Widerrufsbutton auf der Seite des Unternehmens vorhanden sein. Ein seriöser Shop muss in der Widerrufsbelehrung auch die Rücksendeadresse angeben.

Muss diese erst erfragt werden, wie in diesem Fall, klingt das nach einem nicht seriösen Shop. Hier sitzen die Anbieter oft in asiatischen Ländern und gaukeln nur vor, ein deutscher oder europäischer Shop zu sein. Diese Shops sind nicht auf Rücksendung aus und vereiteln diese. Auch das Angebot auf Rabatt klingt so. Haben Sie schon bezahlt, kann ich Ihnen nur raten, das Rabattangebot anzunehmen und die Sache als ärgerlich abzuhaken, da es hier zum Glück nur um einen kleinen Betrag geht.

Künftig kann unser Fakeshopfinder helfen, solche Shops im Vorhinein zu erkennen: https://www.verbraucherzentrale.de/fakeshopfinder

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Redaktion Geld & Markt, Oberbayerisches Volksblatt GmbH & Co. Medienhaus KG, Hafnerstraße 5–13, 83022 Rosenheim

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