Powerbank gehört ins Handgepäck

von Redaktion

Powerbanks an Bord dürfen auch nur eine maximale Kapazität von 100 bis 160 Wattstunden haben. © dpa

Lange Reisen ohne Powerbank? In Zeiten des Smartphones als Bordkarte und Unterhaltungsgerät ist das für viele keine Option. Doch wer den Energiespeicher im Flugzeug mitnehmen will, sollte die Regeln kennen. Und die wichtigste Regel lautet: Powerbanks gehören ins Handgepäck. Einer der Gründe: Powerbanks verfügen in der Regel über Lithium-Ionen-Akkus. Diese speichern auf kleinem Raum sehr große Energiemengen, so der TÜV-Verband. Werden sie beschädigt, kann die gespeicherte Energie schlagartig freigesetzt werden – und das meist mit Flammen und Rauch. In einem Flugzeug kann so ein kleiner brennender Akku schnell zu einer großen Gefahr werden. Zuletzt wurde ein Flugzeug der Swiss auf dem Weg in die USA umgeleitet – nach dem Brand eines Ladekästchens für Kopfhörer an Bord.

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