Lutz K.: „Meine Mutter ist im Juni 2012 verstorben. Ich habe danach keine Informationen über eine Erbschaft bekommen. 2023 ist dann auch mein Vater gestorben, auch da bekam ich keine Information. Das hat mich gewundert, weil der Mann meiner Schwester ein Jahr später eine Imbissbude bauen und betreiben konnte. Ich frage mich: Haben unsere Eltern nichts hinterlassen oder hat meine Schwester das Erbe nicht mit mir geteilt? Wie kann ich etwas darüber erfahren?“
Wie erfahre ich vom Erbe?
Es ist Aufgabe des zuständigen Nachlassgerichts, die Erben eines Verstorbenen zu ermitteln und die nächsten Verwandten hiervon zu unterrichten. Diese Amtsermittlung kann dann unterbleiben, wenn zum Nachlass kein Grundstück gehört und nach den Umständen des Falles anzunehmen ist, dass ein die Beerdigungskosten übersteigender Nachlass nicht vorhanden ist. Sofern Sie als Sohn, somit als nächster Verwandter, nach den beiden Todesfällen Ihrer Eltern keine Nachricht des Gerichts erhalten haben, ist von einer solch fehlenden Werthaltigkeit der elterlichen Nachlässe auszugehen. Der einfachste Weg für Sie ist, bei der Nachlassabteilung des Amtsgerichts, in deren Bezirk Ihr Vater verstorben ist, unter Angabe seines Todesdatums, seiner letzten Wohnanschrift und unter Vorlage Ihrer Geburtsurkunde nachzufragen und Akteneinsicht zu beantragen.
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