VERBRAUCHER
Planschbecken schwerer als gedacht
Die Traglast von Balkonen ist begrenzt. © dpa
Ein Planschbecken auf dem Balkon ist nicht immer erlaubt und oft auch nicht ratsam. Häufig gebe schon der Mietvertrag oder die Hausordnung vor, für welche Zwecke der Balkon genutzt werden darf, erklärte die R+V-Versicherung. Zudem dürfe das Planschbecken