Die Traglast von Balkonen ist begrenzt. © dpa
Ein Planschbecken auf dem Balkon ist nicht immer erlaubt und oft auch nicht ratsam. Häufig gebe schon der Mietvertrag oder die Hausordnung vor, für welche Zwecke der Balkon genutzt werden darf, erklärte die R+V-Versicherung. Zudem dürfe das Planschbecken weder die Nachbarn stören noch die Bausubstanz gefährden. „Viele unterschätzen das Gesamtgewicht“, warnte etwa R+V-Expertin Céline-Estelle Zinkel. Schon kleine Wassermengen führten zu einer Mehrbelastung – neben Menschen, Blumenkübeln oder Balkonmöbeln. Daher sei es gerade bei älteren Balkonen oder großen Becken sinnvoll, sich nach der Traglast des Balkons zu erkundigen. Zudem drohen Wasserschäden. Das Wasser solle daher kontrolliert abgelassen werden, anstatt es über den Balkon zu kippen, wo es zu den Nachbarn gelangt oder an der Fassade entlangfließt und womöglich in das Gebäude gelangen kann.