Gemeinsam günstig heizen

von Redaktion

Auch Eigentümergemeinschaften erhalten Förderung für den Heizungstausch. © IMAGO

Die Zuschüsse zu neuen Heizungen in Wohngebäuden hat die Bundesregierung gerade neu geordnet. Wohnungseigentümer-Gemeinschaften (WEG) sind dabei in einer besonderen Lage. Denn sie können unterschiedliche Förderungen erhalten – gemeinsam und zusätzlich individuell. Gut neun Millionen Eigentumswohnungen gibt es hierzulande, die zu einer WEG gehören – oft in größeren Mehrfamilienhäusern. Das macht rund ein Fünftel aller Wohnungen aus.

■ Förderziel

Mit der Förderung unterstützt der Bund klimafreundlichere Heizungen für Wohngebäude. Es geht dabei um Bestandsgebäude, nicht um Neubauten. Diese Energiequellen kommen infrage: Holz, Biogas, Wasserstoff, Sonne, Fernwärme, Strom. Letzterer kann zum Beispiel Wärmepumpen antreiben. Konventionelle Öl- und Gasheizungen erhalten keine Zuschüsse, wenngleich man sie nun weiter einbauen darf, sobald eine alte Anlage ausfällt.

■ Zuschüsse

Zu finden sind die Informationen auf der Internetseite der öffentlichen KfW-Bankengruppe zum Programm 458. Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Erstens kann die WEG gemeinsam für das ganze Haus einen Basisantrag für eine Grundförderung stellen. Egal ist dabei, ob die Wohnungen selbst genutzt werden oder vermietet sind. Zweitens dürfen die einzelnen Eigentümer individuelle Zusatzanträge stellen. Das ist aber nur möglich für selbst genutzte Wohnungen.

■ Basisantrag

Dieser Zuschuss beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Das sind unter anderem die Investitionen in die neue Heizungsanlage beispielsweise für Planung, Baubegleitung, die zentrale Wärmequelle (etwa Holz- oder Gasbrenner, Wärmepumpe, Sonnenkollektoren), neue Leitungen und andere Heizkörper, falls nötig.

■ Rechenbeispiel

Für eine WEG mit zwölf Wohnungen berechnet sich der Zuschuss so: Als förderfähige Kosten werden für die erste Wohnung maximal 28.000 Euro angesetzt, für bis zu fünf weitere Wohnungen je 15.000 Euro, für alle übrigen, in diesem Fall sechs, je 8000 Euro. Die Summe beträgt damit 151.000 Euro. Von diesem Höchstbetrag kann die WEG 30 Prozent als Zuschuss erhalten, also rund 45.300 Euro. „Diese Summe markiert die Obergrenze, die im Übrigen jedes halbe Jahr um 750 Euro sinkt“, erklärt Sandra Duy vom Verbraucherportal Finanztip. Obergrenze und Degression haben den Sinn, dass die Regierung keine Luxuslösungen unterstützen will. Und ist die Heizung billiger, kostet zum Beispiel 100.000 Euro, sind 30.000 Euro Zuschuss möglich.

■ Individuellen Zulagen

Wenn die WEG eine alte Heizung durch eine neue ersetzt, können selbst nutzende Eigentümer zusätzlich einen Geschwindigkeitsbonus beantragen. Dieser Zuschuss beträgt anfangs 16 Prozent, schmilzt in den kommenden Jahren aber schnell auf null ab. Rechenbasis sind die förderfähigen Kosten bezogen auf den jeweiligen Miteigentumsanteil der Wohnung am Haus. Außerdem gibt es verschiedene Einkommensboni: 40 Prozent der förderfähigen Kosten bezogen auf den jeweiligen Miteigentumsanteil oben drauf bei 30.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen, 30 Prozent zwischen 30.000 und 40.000 Euro, bis 50.000 Euro Gehalt zehn Prozent.

■ Rechenbeispiel

Angenommen, die zwölf Wohnungen in der WEG sind gleich groß, betrüge die Förderhöchstsumme bezogen auf die individuellen Miteigentumsanteile jeweils 12.583 Euro (151.000 dividiert durch 12). Davon 16 Prozent Geschwindigkeitsbonus plus beispielsweise 30 Prozent Einkommensbonus ergeben 5788 Euro. Diese Summe würde eine Eigentümerin zusätzlich zur Basisförderung auf ihr Konto erhalten.

■ Anträge einreichen

Bevor man die Zuschüsse bei der KfW beantragt, sind mehrere Schritte zu tun. Registrierte Energieberater oder Heizungsfirmen müssen die Details und Kosten der Anlage in der „Bestätigung zum Antrag“ bescheinigen. Diesen erteilt die WEG dann den Bauauftrag. In der Regel wird danach die Hausverwaltung das Vorhaben auf der Internetseite meine.kfw.de/ anmelden. Schließlich registrieren sich dort auch die einzelnen Eigentümer, die individuelle Anträge stellen wollen.

■ Finanzierung

Die WEG muss das Projekt komplett vorfinanzieren. Die Zuschüsse fließen erst, wenn alles fertig und wiederum bescheinigt ist. Sollte auf dem gemeinsamen Konto der Eigentümer nicht genug Geld vorhanden sein, bietet die KfW ein Kreditprogramm zur Zwischenfinanzierung an. Weil die Darlehen aber über Geschäftsbanken laufen, kann dieser Weg schwierig werden. Eine weitere Variante besteht darin, dass die WEG eine Umlage bei allen Eigentümern erhebt. Das allerdings dürfte auf wenig Begeisterung bei einem Teil der Hausbewohner stoßen.

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