Urteil: Nachbar muss Dauerlicht ausschalten

von Redaktion

Wer mit einer hellen Außenbeleuchtung das Nachbarhaus erheblich aufhellt, kann verpflichtet sein, sie zur Nacht abzuschalten. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts München (AZ: 173 C 9993/25) weist das Rechtsportal anwaltauskunft.de hin. Demnach musste eine Grundstückseigentümerin ihre an der Zufahrt installierten Lampen zwischen 22 und 6 Uhr ausmachen.

Eine Familie im Nachbarhaus im Stadtteil Untermenzing hatte sich durch die Beleuchtung nebenan stark beeinträchtigt gefühlt. Ihr gehörte das vordere Haus, das Haus der Nachbarin lag dahinter. An deren Zufahrt waren drei Außenlampen mit Bewegungsmeldern angebracht. Gedimmt leuchteten sie dauerhaft, bei Bewegung hellten sie deutlich auf.

Die Eigentümer im vorderen Haus störte das Licht sowohl im Wohnzimmer als auch im Schlafzimmer im Obergeschoss. Der Schlaf sei gestört und die Wohnqualität erheblich beeinträchtigt. Die Nachbarin hielt ihre Lampen für ortsüblich und wegen der Verkehrssicherheit für nötig. Das Amtsgericht München ließ das nicht gelten. Die Zufahrt sei ordnungsgemäß angelegt und gefahrlos nutzbar.DPA

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