Selten schön und bald auch noch teurer: Der Zahnarztbesuch, sofern ein Zahnersatz notwendig ist. © TATEVOSIAN YANA, smarterpix
Mit dem Beitragsstabilisierungsgesetz hat der Bundestag im Juli auch eine Maßnahme beschlossen, die den Zahnarztbesuch für Kassenpatienten deutlich verteuern kann. Denn der Festzuschuss wird abgesenkt, auch die Bonusregelung für Versicherte mit lückenlosem Vorsorge-Nachweis verringert sich um zehn Prozentpunkte, erklärt der Zahnärzte-Branchenverband Prodente. Die Folge: höhere Eigenanteile, selbst bei medizinisch notwendiger Standardversorgung. Das Verbraucherportal „Finanztip“ rechnet anhand eines Beispiels vor, was das für Patienten bedeutet.
Beispielrechnung
Ein Patient hat einen Zahn im Oberkiefer verloren. Die Lücke soll mit einer dreigliedrigen Brücke geschlossen werden. Wenn der Betroffene seit zehn Jahren ein lückenloses Bonusheft vorweisen kann, bekommt er von seiner Krankenkasse derzeit einen Zuschuss von 1289 Euro. Ab 2027 sind es nur noch 1116 Euro, macht Zusatzkosten für den Patienten von 173 Euro. Die Behandlung selbst kostet insgesamt 1718 Euro, allerdings nur in der Regelversorgung. Der Eigenanteil liegt also bei rund 600 Euro.
Schnell zum Arzt
Die Experten von „Finanztip“ raten dazu, sich eine absehbare, größere Zahnbehandlung noch heuer von der Krankenkasse bewilligen zu lassen, um den höheren Festzuschuss zu bekommen. Dazu sollte man laut Prodente frühzeitig einen Termin beim Zahnarzt vereinbaren, da Planung des Eingriffs und die Bewilligung durch die Kasse ihre Zeit brauchen.
Härtefallregelung
Für Versicherte mit geringem Einkommen bleibt die Härtefallregelung aber bestehen, sie erhalten die Regelversorgung auf Antrag weiterhin vollständig erstattet, so der Verband. Diese Härtefallregelung gilt für alle, die Grundsicherung oder Bafög beziehen oder als Alleinstehende ein monatliches Bruttoeinkommen von 1582 Euro oder weniger haben, erklärt die Stiftung Warentest. Für ein Paar mit einem Kind (drei Personen) gilt die Härtefallregelung bis zu einem Haushaltseinkommen von 2570,75 Euro brutto im Monat.
Versicherung prüfen
Wer jetzt überlegt, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, sollte noch einmal nachrechnen. Vorschnelle Abschlüsse empfehlen sich jedenfalls nicht, meint „Finanztip“. Wenn die Zahnzusatzversicherung 30 Euro im Monat kostet (das variiert stark nach Alter) macht das pro Jahr 360 Euro. Beim Beispiel der Brücke lag der Eigenanteil für den Patienten bei 600 Euro. Das heißt: Schon nach eineinhalb Jahren liegen die Beiträge für die Versicherung höher als die Kosten für die Brücke. Patienten müssen also abwägen. Lohnend kann eine Zusatzversicherung laut „Finanztip“ sein, wenn jemand generell schlechte Zähne hat und zu vermuten steht, dass er absehbar teure Eingriffe braucht.
Die Stiftung Warentest hat in ihrem August-Heft Zahnzusatzversicherungen getestet. Sie kommt zu dem Schluss, dass sich so eine Police fast immer lohnt, zumal gute Tarife für jüngere Leute auch schon für knapp zehn Euro zu haben sind. Außerdem bieten sehr gute neue Verträge heute den Testern zufolge viel bessere Leistungen als noch vor einigen Jahren, vor allem für Implantate und Inlays.COM