Die Gelierkraft kann bei altem Zucker abnehmen. © dpa
Spätsommerzeit ist auch Einkochzeit. Wer Marmelade oder Konfitüre selbst herstellen möchte, sollte dabei aber nicht nur auf die Qualität der Früchte achten. Auch ein Blick auf das Mindesthaltbarkeitsdatum des Gelierzuckers lohnt sich. Anders als Haushaltszucker ist Gelierzucker nicht unbegrenzt haltbar. Darauf weist die Verbraucherzentrale Bayern hin und erklärt den Grund dafür. Das liege an dem pflanzlichen Wirkstoff Pektin, der im Gelierstoff enthalten ist. Seine Wirkung könne mit der Zeit nachlassen. Folge: „Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum deutlich überschritten, kann es passieren, dass die Konfitüre nicht richtig fest wird“, sagt Katharina Holthausen, Ernährungsexpertin bei der Verbraucherzentrale. Ein Gesundheitsrisiko bestehe durch abgelaufenen Gelierzucker jedoch nicht. Ob der Zucker noch etwas taugt, findet man durch eine Gelierprobe heraus.