Wer arbeitsunfähig erkrankt, verliert seine Urlaubstage nicht. Was es zu beachten gibt, erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel vom Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte. Grundsätzlich gilt: Wer während seines Urlaubs arbeitsunfähig erkrankt, verliert die betroffenen Urlaubstage nicht
Dieser Artikel (ID: 2569340) ist am 22.08.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).