Krank im Urlaub: Das ist zu tun

von Redaktion

Wer arbeitsunfähig erkrankt, verliert seine Urlaubstage nicht. Was es zu beachten gibt, erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel vom Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte. Grundsätzlich gilt: Wer während seines Urlaubs arbeitsunfähig erkrankt, verliert die betroffenen Urlaubstage nicht. Wichtig ist, dass man durch ein ärztliches Attest nachgewiesen nicht nur krank, sondern arbeitsunfähig ist. Für gesetzlich Versicherte gilt also eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) als Nachweis. Wichtig: Arbeitnehmer müssen, obwohl sie im Urlaub sind, dem Betrieb unverzüglich mitteilen, dass sie arbeitsunfähig sind, und die voraussichtliche Dauer angeben. Auch im Ausland müssen Beschäftigte einen Arzt aufsuchen und sich die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigen lassen, wenn sie ihren Urlaubsanspruch nicht verlieren wollen. Die Information des Arbeitgebers sollte so schnell wie möglich erfolgen, zum Beispiel telefonisch oder per E-Mail. Nach der Heimkehr muss der Beschäftigte sich in der Firma melden.DPA

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